Rückwirkende Steuerprüfung

5 Antworten

Das Finanzamt kann eure steuerlich relevanten Daten theoretisch unbegrenzt weit rückwirkend prüfen.

Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob dies überhaupt noch sinnvoll ist angesichts der Zulässigkeit, aus den Prüfungsfeststellungen noch irgendwelche rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Sofern nämlich Festsetzungsverjährung eingetreten ist, ist auch eine Prüfung sinnlos und verstieße demzufolge gegen das Übermaßverbot, wäre also selbst rechtswidrig.

Worauf es dir also eigentlich ankommen müsste, ist nicht, wie lange rückwirkend das Finanzamt noch prüfen kann, sondern ab wann Festsetzungsverjährung eintritt.

Mehr als dreizehn Jahre zurück prüft das Finanzamt selten, denn das können sie nicht mehr verwerten.

Für Studenten und deren Gremien gibt es übrigens keine Sonderregeln.

10 Jahre. Dies ist auch die Aufbewahrungspflicht nach HGB glaube ich. Das ist rein theoretisch. Praktisch sind es soweit ich von einem befreundeten Finanzbeamten hörte jedoch nur vier Jahre die effektiv geprüft werden. Anders wenn du eine juristisch Person bist - dann hast du aber regelmäßig die Wirtschaftsprüfer bei dir sitzen :)

Ist eine UG nicht auch eine juristische Person? Bei keiner der zahlreichen UGs, die ich kenne, ist je ein Wirtschaftsprüfer gewesen. Warum nicht?

@blackleather

Kann auch daran liegen, dass die Rechtsform der UG noch nicht wirklich lange am Markt vorhanden ist. Bei einer Prüfung will man ja auch was prüfen - sprich nach Möglichkeit viele Jahre und nicht erst die 1-2 Jahre welche die UG existiert

@organgepalm

Nach meiner Kenntnis prüfen und testieren Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse jährlich und nicht "viele Jahre". Es wird an deiner Antwort immer deutlicher, dass du überhaupt nicht weißt, wovon du redest. Vielleicht solltest du einfach mal einen Blick in die WPO und vor allem in die AO (§§ 169 ff.) werfen.

Was ist ein "studentisches Gremium"?

Für jede gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sind die Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren.

Schau mal in die Abgabenordnung (AO) da ist alles geregelt.

ich glaube 5 jahre

glaube reicht mir leider nicht. brauche wenn dann auch das passende gesetz dazu. finde im internet immer nur allgemeines aber nichts für studentische gremien.

@Naory

Hältst du es nicht für möglich, dass "studentische Gremien" nicht anders behandelt werden als andere Steuerpflichtige auch und dass deshalb allgemeine Darstellungen völlig ausreichend sind, weil sie für alle gleichermaßen zutreffen?