Rückwirkende Kündigung Zusatzversicherung, muss ich Leistung zurückzahlen?

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Bei einer bedingungsgemäßen Kündigung brauchst du bereits gewährte Leistungen nicht zurückzuerstatten. Kannst also beruhigt kündigen.

Lese deinen Vertrag in Ruhe durch, da wirst du im Anhang einen Hinweis finden, der das regelt. Nicht alle Verträge sind gleich formuliert.

Hallo,

ich bin aus der Branche und kann Dir nur raten, die Bedingungen genau zu lesen!!! Es gibt nicht gerade wenige Versicherer, die bei einer RÜCKWIRKENDEN Kündigung auch die Leistungsrückerstattung fordern (was lt. SGB V und VVG zulässig ist) sofern Dir die Beiträge für den Zeitraum ebenfalls erstattet werden! Also vorsicht und Augen auf!

LG GH

Bereits erhaltene Leistungen brauchst du nicht zu erstatten. Das war ja Gegenstand deiner Versicherung.