Rückwirkende GEZ-Befreiung. Hat der Vollstreckungsdienst Anspruch darauf, einen Restbetrag für Amtshilfeersuchen einzufordern?

1 Antwort

Da du nicht rechtzeitig genug ragiert hast sind Kosten entstanden,du mußt zwar die Beiträge nicht nachzahlen aber die Kosten die durch dein versäumen entstanden sind.ERKLÄRE DEM GERICHTSVOLLZIEHER DEINE LAGE UND DEINEN "STRESS IM STUDIUM" UND BIETE IHM DOCH SCHON PER TELEFON ODER MAIL EINE RATENZAHLUNG AN,NICHT DAS NOCHMEHR KOSTEN ENTSTEHEN!KLEINE BEZAHLBARE RATEN.DU HAST DAS SELBST VERSEMMELT UND NUN LERNE DARAUS.VIEL GLÜCK