Rückwirkende GEZ-Befreiung. Hat der Vollstreckungsdienst Anspruch darauf, einen Restbetrag für Amtshilfeersuchen einzufordern?
Hallo! Ich bin Student und habe mit fast zwei Jahren Verspätung meine GEZ-Befreiung eingereicht. Zunächst bekam ich von der Stadt eine Vollstreckungsankündigung, allerdings habe ich es geschaftt, durch das neue Gesetz, rückwirkend meine GEZ-Befreiung geltend zu machen. Vor einer Woche bekam ich vom Rundfunkservice eine Bestätigung meiner Befreiung zugesandt. Nun geht mir allerdings der Typ vom Vollstreckungsdienst auf den Sack und fordert noch einen Restbetrag nach. Meine Frage: Wenn ich rückwirkend von der Beitragspflicht befreit wurde, hat der Vollstreckungsdienst dann Anspruch einen Restbetrag für Auslagen und was die so alles geltend machen wollen einzufordern? Also m.E. ist die Sache doch vom Tisch und die Stadt darf nichts einfordern, oder ? Es eilt, am kommenden Dienstag steht er wieder vor der Tür und ich, als armer Student, kann ihm nichteinmal den Restbetrag auszahlen. Gruß zizaki123
1 Antwort
Da du nicht rechtzeitig genug ragiert hast sind Kosten entstanden,du mußt zwar die Beiträge nicht nachzahlen aber die Kosten die durch dein versäumen entstanden sind.ERKLÄRE DEM GERICHTSVOLLZIEHER DEINE LAGE UND DEINEN "STRESS IM STUDIUM" UND BIETE IHM DOCH SCHON PER TELEFON ODER MAIL EINE RATENZAHLUNG AN,NICHT DAS NOCHMEHR KOSTEN ENTSTEHEN!KLEINE BEZAHLBARE RATEN.DU HAST DAS SELBST VERSEMMELT UND NUN LERNE DARAUS.VIEL GLÜCK