Rückwärts aus der Einfahrt, volle Schuld?

3 Antworten

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

§ 9 StVO, Abs. 5

Dürfte eindeutig sein.

Dazu kommt noch §10: 

"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Wenn man also nicht sicher nachweisen kann, dass die Dame viel zu schnell war, sehe ich 100% Schuld beim dem, der doppelt höchste Sorgfaltspflicht hatte und sich doppelt hätte einweisen lassen müssen.

Ja da hast du wirklich Schuld. Ich weiß nicht wie das mit der Einweiserpflicht gesetztlich ist, aber es gibt schon seine Gründe, warum insbesondere LKW´s beim Bund niemals ohne einen Einweiser rückwärts fahren dürfen.

Ich glaube das ist zieviel auch Pflicht und ggf. sogar für PKW´s wenn nichts zu sehen ist. Auf jedenfall bist du bei dem Unfall Schuld.

spar dir den Anwalt, du bist Schuld. Gerade beim Rückwärtsfahren hast die mangelnde Sorgfaltspflicht ausser Acht gelassen. 

Bei schlecht einsehbaren Ecken solltest da jemanden hinstellen.