Rücktritt von Kauf Küchenübernahme Mietwohnung möglich? Ärger mit Nachmieter....

11 Antworten

er spricht es jedoch erst 12 tage später an. ist er im recht? kann er vom kaufvetrag so einfach zurück treten?

der kauvertrag wurde übrigens mündlich geschlossen.

Mündliche Verträge sind manchmal schwer zu beweisen.

Kann sein das er natürlich einfach den Preis drücken will,aber willst Du etwa die Küche abbauen und verkaufen?

Du weißt auch nicht ob Du 800 € bekommst.

veilleicht solltet Ihr mal bei einer Tasse Kaffee in Ruhe darüber reden. Lasse Dir die Küche nochmal zeigen und dann handelt und einigt Euch z.B. auf 700 €.

Die Vermieterin habe ich als Zeugin weil der Nachmieter bei der übergabe nichts beanstandet hat.

Hier ist die Frage,ob die ehemalige Vermieterin auf Deiner Seite sein wird,das die mit Sicherheit froh ist einen Mieter zu haben und mit der Küche hat die Vermieterin ja nichts zu tun!

hä hast du nicht bei schlüsselübergabe Geld verlangt sonst bau sie aus dann muss der neue mieter mehr hinlegen wenn ihm das lieber ist.

wie soll das gehen ohne schlüssel.

Ehrlich...das waere mir zu bloed! Wenn du noch etwas Zeit hast, dann mach eine Annonce und verkaufe die Kueche eben so. Schreib das Alter dazu, den Neupreis und die Bitte um Ausbau. Und den Preis gibst du mit VHB (Verhandlungsbasis) an.

Der Nachmieter ist ein Schmarotzer. Lass dich gar nicht darauf ein. Sag ihm, dass du eine Anzeige schalten wirst und dass er sich dann selber eine Kueche besorgen und einbauen muss. Das wird ihn sicherlich ankot..n und du wirst sehen wie er reagiert. Entweder besinnt er sich u. kauft dir deine Kueche doch noch ab oder aber du verkaufst sie an jemand anderen. So habe ich es auch gemacht und du glaubst gar nicht, wie gross die Nachfrage war!!!

Lass dich nicht erpressen. Er will sich nicht an die muendliche Absprache halten, dann musst du es auch nicht!

ja so werden wir es wahrscheinlich auch machen ;) er bekomt die küche definitiv nicht für 550 euro

Da kann ich nur dazu raten die 550 € zunehmen und dazu gelernt zu haben. Sicher sind mündliche Verträge auch solche aber wo steht beweisbar das 800 € vereinbart waren ? Und 14 Tage später kannst Du die Küche nicht mehr holen.

wenn vermieter anwesend war und weiter zeugen dann gibts da nix zu meckern und der neue mieter muss zahlen

Ganz blöde Situation. Zwar hat auch ein mündlicher Vertrag seine Gültigkeit (vllt auch Zeugen?), aber dem Nachmieter gehört jetzt die Wohnung.

Um den Nachmieter zur Zahlung des Kaufpreises zu zwingen, könnte man vielleicht klagen, was aber auch total realitätsfern wäre. Eher nochmal mit ihm reden, verhandeln etc... ansonsten in den sauren Apfel beißen, den geringeren Kaufpreis nehmen und mit der Lektion für´s Leben gehen, niemals wieder einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen...