Rücktritt von einer FEWO Reservierung ohne Vertrag

2 Antworten

Wenn du keine Bestätigung deiner Reservierung erhalten hast und es auch keinen Vertrag gibt, kann die Vermieterin meiner Meinung nach nicht 80% der Kosten fordern, das erscheint mir viel zu hoch (höchstens 50:50). Ich würde am besten mal die Verbraucherschutzberatung fragen, die kennen sich da am besten aus.

Ich muss der Antwort von Menilmontante (oder so ) widersprechen. Ein Vertragsverhältnis kommt bei einer Ferienwohnung sehr schnell zustande. Im Grunde reicht es schon, wenn du am Telefon sagst, dass du die Wohnung mieten willst. Hast du es sogar schriftlich deutlich gemacht, werden dir vermutlich alle Gerichte sagen, dass damit der Mietvertrag (und die wesentlichen Eckpunkte wie Datum und Preis waren ja wohl auch klar?) zustande gekommen ist und es sich nicht um eine unverbindliche Anfrage, sondern um eine verbindliche Reservierung handelt.

Und jetzt kann der Vermieter auf Vertragserfüllung bestehen. Das einzige, was er dir zurückgeben muss, wenn ihr die Wohnung nicht nutzt, sind seine "ersparten Aufwendungen", also dass z. B. die Wohnung nicht abgenutzt wird, wenn ihr nicht da seid. Diese ersparten Aufwendungen werden häufig mit 20% pauschal beziffert - und damit sind auch die 80 % erklärt, die der Vermieter haben will.

Sonderlich fair und kulant finde ich das zwar nicht. Aber ich schätze, ihr kommt da nicht so ohne weiteres heraus. Das einfachste wäre, wenn ihr einen Ersatzmieter stellen könntet. Vielleicht findet sich ja jemand?

Viel Erfolg wünscht Toskana-Kalle