Rücktritt von einem Gewerblichen Mietvertrag?

3 Antworten

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, gilt er. Einen Rücktrittsmöglichkeit gibt es im gewerblichen Bereich überhaupt nicht. Normalerweise werden für Gewerbeobjekte 3 bzw. 5 Jahre festgelegt. So lange wirst du zahlen müssen. Oder gleich in Konkurs gehen.

Danke für die antwort,konkurs kommt nicht in frage da die firma die kosten auch für die unterschrieben 2 jahre ohne probleme tragen könnte... Ich denke die beste lösung ist einfach inserieren und auf einen nachmieter hoffen! Danke an alle...

Steht irgendwas im Vertrag drinne? Wenn nein -> keine Frist. Gewerblich gelten andere Maßstäbe.

Bei Mietverträgen gilt wie bei Kaufverträgen: Es gibt kein Recht auf Rücktritt.