Rücktritt vom mündl. Pferdekauf möglich?
hallo :)
ich habe vor einigen wochen endlich mein traumpferd gefunden und bin sehr glücklich mit der Entscheidung dieses Kaufes! :) meine Eltern hingegen machen sich beim finanziellen Aspekt etwas sorgen und hoffen es mir doch noch irgendwie ausreden zu können :D in folge dessen haben sie mich gefragt, ob ich noch vom kauf zurücktreten könnte, wenn ich wollen würde...
habe mir das pferd mehrmals angeschaut und letztendlich habe ich dem kauf bisher nur mündl zugestimmt. daraufhin haben wir mit der besitzerin einen termin ausgemacht den kaufvertrag zu unterschreiben (ist zum aktuellen zeitpunkt noch nicht geschehen). und damit kommen wir zu meiner frage: könnte ich zum jetzigen zeitpunkt von meiner entscheidung zurücktreten?
diese frage stelle ich jedoch rein aus interesse und nicht weil ich dieses pferd wieder zurückgeben möchte!! :)
lg mjvb :)
5 Antworten
Was soll der Verkäufer den schon machen, wenn du jetzt absagst? Er verkauft das Pferd dem nächsten Interessenten.
Verbindlich ist die Unterschrift unter dem Kaufvertrag - wenn Willenserklärungen abgegeben wurden ist es zwar Peinlich, aber auch noch machbar wieder zurück zu gehen.
Ich hatte mein Pferd einer Interessentin zugesagt und 2 Tage später habe ich es zurückgenommen, weil es einfach nicht gepasst hat. Auch der Verkäufer kann zurücktreten.
Den Link werde ich kopieren - und so meine DH s machen, echt super. grins
vielen dank! genau darum ging es mir :)
Der per Handschlagkauf gilt erst ab Übergang der Sache und bezahltem Kaufpreis, vorher ist es ein Versprechen, aber kein Kauf.
Kaufverträge über Pferde können formfrei, also auch per Handschlag geschlossen werden. Auf die Erfüllung kommt es für die Wirksamkeit des Vertrages gerade nicht an.
vielen dank für die antwort! genau darum ging es mir :))
Ein mündlicher Vertrag ist gültig wie ein Schriftlicher!
Ich vermute du bist 13 oder 14 Jahre alt.
Anders kann ich mir deine Anfrage nicht erklären.
ganz im gegenteil ich bin fast 19 ;) es war lediglich interessehalber, wie bereits in der fragestellung formuliert. aufgrund dessen wird mir nicht ganz klar, wie du zu der annahme kommst ich seie "13 oder 14 Jahre alt"! das ein mündl vertrag ebenso gültig sei wie ein schriftl sagen viele, dennoch schadet es ja nie sich zusätzliche meinungen einzuholen!
beim pferde- und beim autokauf
gibt man sich die hände drauf
das hilft dir beim rest der kaufabwicklung auch noch weiter.
http://www.pferderecht-wissen.de/pferdekaufrecht/das-pferdekaufrecht-abc/
Kannst du sicher. Aber damit macht man sich keine freunde. Gerade beim pferdekauf gilt noch der handschlag ...
danke für die schnelle antwort! (: das man sich damit keine freunde macht ist verständlich...fände es an stelle des verkäufers auch nicht so lustig.
Pferde kauft und verkauft man per Handschlag, ist also verbindlich.
danke für die schnelle antwort! :)
Der per Handschlagkauf gilt erst ab Übergang der Sache und bezahltem Kaufpreis, vorher ist es ein Versprechen, aber kein Kauf.