Rücktritt vom Kaufvertrag bei defektem Geraet

8 Antworten

Ansprüche hast Du nur gegenüber dem Hersteller, der Verkäufer hat ein funktionsfähiges Gerät geliefert, ein Rücktritt ist daher ausgeschlossen.

Dem Hersteller muss man Gelegenheit zur Nachbesserung gewähren, erst wenn diese nicht geleistet werden kann, hat man Anspruch auf ein Ersatzgerät oder wahlweise Geldleistung für den Zeitwert (!) des Gerätes.

"Möchten" kannst Du eine Menge, nur darauf einlassen muss sich niemand ...

Du musst dem Verkäufer erst die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. (BGB § 437)

Nach erfolgloser Fristsetzung könntest du vom Vertrag zurücktreten, müsstest dem Verkäufer jedoch für die Zeit der Nutzung eine angemessene Nutzungsentschädigung bezahlen. Du hast den Trockner ja ein halbes Jahr lang benutzt.

Nach erfolgloser Fristsetzung könntest du weiter Schadenersatz verlangen. Falls der gleiche oder ein vergleichbarer Trockner nun mehr kostet, kannst du z.B. den Differenzbetrag einfordern. (Du musst allerdings nach dem günstigsten Angebot suchen.)

müsstest dem Verkäufer jedoch für die Zeit der Nutzung eine angemessene Nutzungsentschädigung bezahlen. Du hast den Trockner ja ein halbes Jahr lang benutzt.

Da besagt § 346 Abs. 2 Nr. 3 HS. 2 BGB jedoch was anderes.

@Haglaz

Da es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (habe ich zumindest so verstanden), ist BGB § 346 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen und wird durch BGB § 357 Abs. 3 geregelt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

@Interesierter

Beim § 357 BGB tritt der Käufer nicht wegen einer Pflichtverletzung (Sachmangel) seitens des Verkäufers zurück, sondern wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts. Außerdem müsste sowieso nach Abs. 3 Nr. 2 darauf schriftlich bei Abschluss des Kaufvertrages drauf hingewiesen werden. Wir sind also immer noch in §§ 346 ff. BGB

@Haglaz

Die Nutzungen müssen dennoch herausgegeben werden; der zitierte HS. 2 bezieht sich auf diese nicht.

Zur Gewährleistung ist schon alles gesagt.

Der Kreditvertrag bleibt allerdings zunächst bestehehen.

Da es sich aber um ein kreditfinanziertes Verbundgeschäft handelt, kann das Darlehen rückabgewickelt werden; die bereits gezahlten Tilgungsraten werden angerechnet und mit der Erstattung von Toom kann das Darlehen dann ausgelöst werden.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist so ohne weiteres nicht möglich. Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung ("Reparatur") geben. Erst nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung (bei ein und dem selben Fehler) hast du die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurück zun treten.

Der Verkäufer muss von dir die Chance kriegen den Defekt zu beheben, und zwar zwei mal.

Du hast also momentan durch den Defekt kein Umtauschrecht.

Lediglich wird die Gewährleistung für die Zeit verlängert in der das Gerät seit Schadensmeldung nicht nutzbar ist.

Lediglich wird die Gewährleistung für die Zeit verlängert in der das Gerät seit Schadensmeldung nicht nutzbar ist.

Nein die Gewährleistung beträgt 24 Monate, da wird nichts verlängert.

@Antitroll1234

Nein die Gewährleistung beträgt 24 Monate, da wird nichts verlängert.

Falsch die Gewährleistung verlängert sich wenn das Gerät nicht nutzbar in Reparatur ist.

Unabhängig davon ob es bei mir steht und ich auf den Handwerker warte, oder ob es 2 Wochen in China verbringt.

@Antitroll1234

Denn die Gewährleistung ist während der Nachbesserung gehemmt.

@Havege

Falsch die Gewährleistung verlängert sich wenn das Gerät nicht nutzbar in Reparatur ist.

Nein verlängert sich nicht.

Aber nenne doch einfach den Gesetzestext wo dies stehen soll, Du scheinst dies ja zu kennen.

@Antitroll1234

(BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 2005, Az: VIII ZR 16/05). Bei der Nachbesserung sei die Gewährleistungsfrist während der Dauer dieses Vorgangs grundsätzlich nur gehemmt, bei der Nachlieferung beginne die Verjährung hinsichtlich einer erneuten Nacherfüllung grundsätzlich von neuem zu laufen.

Solange die Nachbesserung dauert, läuft die Gewährleistung nicht weiter ab.

Oder für den Laien verständlicher. Sie wird verlängert um die Zeit die für die Nachbesserung gebraucht wird, bis ich das Gerät wieder uneingeschränkt nutzen kann.

Selbe Information kriegst du auch von der örtlichen IHK, einfach mal vorbei gehen.

@Havege

Das Urteil hat doch gar nichts mit einem Kaufvertrag zwischen Toom und Endverbraucher, und der dort geltenden Mängelhaftung zu tun.

Mann sollte wenn man Urteile postet, diese schon inhaltlich verstehen.

@Antitroll1234

Es hat mit der Gewährleistung zu tun, auch wenn es im Grunde um ein anderes Thema ging in dem Urteil, wurde dort nur bestätigt was ich oben gepostet habe. Ich bin seit Jahren Tätig in der IT-Branche in einem Systemhaus mit ettlichen Kunden.

Im Gegensatz zu dir MUSS ich mich mit Gewährleistung auskennen.

Der Ablauf der Gewährleistung ist während der Reparatur gehemmt.

Frag doch einfach mal bei der IHK nach wenn du mir nicht glaubst.

Für mich ist hier EOD, das ist Sinnlos mit dir, du hast vom Einzelhandel und Gewährleistung keine Ahnung.

@Havege

m Gegensatz zu dir MUSS ich mich mit Gewährleistung auskennen.

Und warum tust Du es dann nicht richtig ?!?

Der Ablauf der Gewährleistung ist während der Reparatur gehemmt.

Nein immer noch nicht bei Kauf eines Trockners im Toom Baumarkt, wenn dann im Zuge der Sachmängelhaftung eine Nachbesserung erfolgt.

Für mich ist hier EOD, das ist Sinnlos mit dir, du hast vom Einzelhandel und Gewährleistung keine Ahnung.

Na dann, so wird es sein^^