Rücktritt vom Kaufvertrag. Artikel trotzdem geliefert. Muss ich dir Ware zurückschicken?
Hallo zusammen,
ich habe Ende August Rasierklingen bei einem Anbieter bestellt. Trotz mehrmaliger Nachfragen wurde der Artikel nicht geliefert bis ich nach gewisser Zeit unter Einhaltung der rechtlichen Bedingungen vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Das lief alles anstandslos. Das Geld wurde mir auch zurück überwiesen. Jetzt nach ca. drei Wochen sind die Rasierklingen doch geliefert worden. Offenbar sind diese wohl bei der Post untergegangen.
Muss ich den Artikel zurückschicken oder kann ich diesen behalten?
Danke im Voraus
2 Antworten
Behalten dürftest du sie nur, wenn es sich um eine unbestellte Leistung gemäß § 241a BGB handeln würde. So liegt der Fall aber nicht - du musst die Ware also zurücksenden. Die Rücksendekosten trägt der Verkäufer, da es sich um einen (mutmaßlich berechtigten) Rücktritt handelt.
Kontaktiere den Verkäufer und frag ihn, ob und wie du die Klingen zurücksenden sollst. Manchmal verzichten die Verkäufer bei einem geringen Warenwert auch auf die Rücksendung.
Du hast damit auch völlig Recht. "Beim gesetzlichen Rücktritt bestimmt die hM den Erfüllungsort nach der Verantwortlichkeit. Das heißt, dass die Sache beim rücktrittsberechtigten Käufer abzuholen ist, während sie dem rücktrittsberechtigten Verkäufer zurückzusenden ist." - BeckOGK/Schall BGB § 346 Rn. 407-410.
Dann besteht keine Pflicht zum Zurücksenden.
Grundsätzlich hast du jetzt eine Leistung ohne Rechtsgrund erhalten.
Nennt sich 'Leistungskondiktion' bzw. 'ungerechtfertigte Bereicherung'.
§§ 812 ff. BGB
Sehe ich geringfügig anders. Zurück schicken muss er nichts, aber zur Abholung bereithalten schon. Ansonsten ganz Deiner Meinung.