Rücktritt vom Kaufvertrag. Artikel trotzdem geliefert. Muss ich dir Ware zurückschicken?

2 Antworten

Behalten dürftest du sie nur, wenn es sich um eine unbestellte Leistung gemäß § 241a BGB handeln würde. So liegt der Fall aber nicht - du musst die Ware also zurücksenden. Die Rücksendekosten trägt der Verkäufer, da es sich um einen (mutmaßlich berechtigten) Rücktritt handelt.

Kontaktiere den Verkäufer und frag ihn, ob und wie du die Klingen zurücksenden sollst. Manchmal verzichten die Verkäufer bei einem geringen Warenwert auch auf die Rücksendung.

Sehe ich geringfügig anders. Zurück schicken muss er nichts, aber zur Abholung bereithalten schon. Ansonsten ganz Deiner Meinung.

@NonNam
Du hast damit auch völlig Recht. "Beim gesetzlichen Rücktritt bestimmt die hM den Erfüllungsort nach der Verantwortlichkeit. Das heißt, dass die Sache beim rücktrittsberechtigten Käufer abzuholen ist, während sie dem rücktrittsberechtigten Verkäufer zurückzusenden ist." - BeckOGK/Schall BGB § 346 Rn. 407-410.

Dann besteht keine Pflicht zum Zurücksenden.

Grundsätzlich hast du jetzt eine Leistung ohne Rechtsgrund erhalten.

Nennt sich 'Leistungskondiktion' bzw. 'ungerechtfertigte Bereicherung'.

§§ 812 ff. BGB