Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag nach 3 Wochen?
Hallo, ich bin in einer dringenden Situation.
Vor 3 Wochen habe ich den Kaufvertrag eines Neuwagens unterschrieben. Mein altes Auto geht in Zahlung. Der Händler weiß, dass das Auto Reparaturbedürftig ist und der Neuwagen dringend ist.
Daher sicherte der Händler mir zu das ich das neue Auto in 2-3 Wochen bekommen würde. Nach 2 Wochen habe ich ihn Angerufen und nachgefragt. Seine Aussage: "Ich rechne damit das der LKW jetzt kommt. Es kann jeden Tag soweit sein."
Nun ist die dritte Woche ebenfalls rum, die Aussage des Händlers ist jedoch immer noch die Selbe.
Nun habe ich jedoch ein großes Problem. Mein altes Auto mag nicht mehr! Die Bremse ist kaputt und somit das fahren ein großes Risiko. Daher muss ich jetzt am Wochenende noch einmal ca. 250 Euro investieren damit ich die nächsten 1-2 Wochen noch an die Arbeit kann. (öffentliche Verkehrsmittel gibt es für diese Fahrt nicht. Taxi bei 800Km ein wenig teuer)
Nun bin ich aber der Meinung, wenn ich die Reparaturen doch noch zahlen muss, dass ich dann das Auto noch eine Weile fahren möchte. Sonst ist das jetzt rausgeschmissenes Geld.
Gibt es eine Möglichkeit (ob höflich oder unhöflich) von den Kaufvertrag zurückzutreten?
Gruß Torben
9 Antworten
dann musst du im Kaufvertrag lesen, was dort wegen Lieferzeit konkret steht. Nur das zählt, wenn du irgendwelche Ansprüche haben solltest.
Wenn im Kaufvertrag die Lieferfrist festgehalten ist, dann solltest du auf einen finanziellen Ausgleich bestehen. Sonst gibt es bestimmt noch weitere Schritte, die man gehen könnte.
Versuche bei dem Händler einen Leihwagen zu bekommen für kleines Geld.Nimm die 250 Euronen dafür.Du solltest den Händler schriftlich in Verzug setzen.Sonst kann es passieren, dass es noch Monate dauert mit dem Wagen.Jetzt sind auchFerien überall.
Hast du das auf papier? Also das er dir versichert hat mit 2/3 wochen?
Dann wird das nix.
ich glaube dann wird es schwierig
Du hättest ihn schriftlich in Verzug setzen müssen. Erst wenn die Nachfrist abgelaufen wäre und er immer noch nicht geliefert hätte, hättest du einen vagen Grund, vom Vertrag zurückzutreten. Bisher hast du dich nur falsch verhalten.
hättest du einen vagen Grund, vom Vertrag zurückzutreten
Falsch... ein Rücktritt ist nach Ablauf eines nur evtl. bestehenden Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
In diesem Fall ist der Vertrag nur nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Frist anfechtbar, da wie in einem anderen Kommentar zu lesen ist, kein fixer Liefertermin vereinbart wurde. Über die Anfechtung entscheidet normalerweise ein Gericht falls der Händler auf Erfüllung des Vertrages besteht.
Gäbe es einen Fixtermin bestünde nach Ablauf einer Nachfrist die Rechtsgrundlage zur Vertragsaufhebung durch den Käufer.
Leider, Leider, Leider... Nein
Er machte einen Seriösen Eindruck und ich war so dumm ihn die Zeitangabe zu glauben. Ich habe nur einen Zeugen (mein Vater) der es bestätigen könnte.