Rücktritt Kündigung Fördervertrag Verein?

3 Antworten

Zunächst wäre zu klären:

  • Förderantrag
  • Fördervertrag

Beide Formulierungen fallen.

Wenn Fördervertrag: Wer hat denn den Fördervertrag vom Verein unterschrieben?

Ist der Betreffende überhaupt vertretungsberechtigt im Sinne § 26 BGB (vgl. Satzung und Eintrag Vorstand beim Amtsgericht)?

Dann wäre weiter zu klären:

  • geht es um Spenden
  • geht es um Sponsoring

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die immer wieder in ein und den selben Topf geworfen und vermengt werden.

Günter

Das Widerrufsrecht schützt den Verbraucher gegenüber einem Unternehmen. Der Verein ist aber grundsätzlich kein Unternehmer im Sinne des Gesetzes, weil es sich bei einem Vereinsbeitritt nicht um ein entgeltliches sondern um ein organisationsrechtliches Geschäft handelt, welches ausschließlich im privaten Bereich angesiedelt ist.

Daher greift hier das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht.

Ausnahme

Die Begründung einer Mitgliedschaft in einem Verein ist jedoch einem entgeltlichen Vertrag gleichzustellen, wenn er im Wesentlichen zur Erlangung bestimmter Leistungen für die Einlage bzw. den Vereinsbeitrag als Entgelt erfolgt, dh. sofern der Austauschcharakter die Mitgliedschaft wesentlich prägt.

Das wäre z. B. bei Mieterschutzvereinen, Lohnsteuerhilfevereine etc. so - hier werden konkrete Dienstleistungen für die Mitglieder angeboten; auch der Beitritt beim ADAC hätte Austauschcharakter, da man durch den Beitrag auf eine Reihe von Gegenleistungen Anspruch hat; der "Beitrag" wird hier dann in einen entgeltlichen und einen organisationsrechtlichen Teil aufgeteilt, wobei der organisationsrechtliche Teil dann gering ist.

Das reine Anbieten z. B. sportlicher Betätigungen wäre nicht ausreichend.

Ich befürchte, daß dieser Verein keine Leistungen für die Mitgliedschaft anbietet, die einen Austauschcharakter hätten.

Daher kann der Austritt auch nur mit der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist erfolgen.

"Spendengelder mißbraucht"

Spendengelder und Mitgliedsbeiträge müssen zweckentsprechend verwendet werden; aber nicht alles, was Laien für "Spendenmißbrauch" halten, ist es auch - hier sind, sofern der Verein gemeinnützig ist, die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten - wenn die Spenden und Beiträge nicht ordnungsgmäß verwendet werden, schreitet das Finanzamt ein, das dies regelmäßig prüft.

Eine außerordentliche Kündigung wegen nicht ordnungsgemäß verwendeter Spenden wäre ggf. möglich, sofern rechtskräftige Gerichtsurteile gegen den Verein, vorliegen würden oder das zuständige Finanzamt dem Verein, während der Mitgliedschaft, die Gemeinnützigkeit entzogen hätte oder wenn der Verein Fassade wäre, um sich selbst zu bereichern - hier müssten aber auch Beweise vorliegen; das dürfte schwer werden.

Als Fazit kann man empfehlen, ordentlich zu kündigen und aus der Erfahrung lernen, daß man die Seriosität eines Vereins vor dem Beitritt prüfen sollte.

Hahsjskdbls 
Fragesteller
 18.04.2019, 17:46

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das Verfahren wurde eingestellt gegen besagten Verein, wegen Beweismangel. Der Geschäftsführer ist jedoch auch noch bei einem zweiten Verein eingetragen, in dem ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist wegen Betruges.

Wir haben nun außerordentlich gekündigt unter diesem Hinweis und den Informationen von ihnen.

Die Kündigung wurde akzeptiert.

Ps: ich finde es als Laie sehr seltsam, dass man einerseits verbraucher schützt bei Haustürgeschäften aber andereseits auch nicht, wenn es sich nicht um einen Unternehmer im Sinne des BGB handelt. Auch ein Verein wirtschaftet ja in gewisser Weise.

Trotzdem herzlichen Dank

An einem Infostand kommt das einem Haustürgeschäft gleich.

Wenn ihr einfach nicht zahlt, muss der "Werber" klagen. Der Verein selbst, wirbt ja gar nicht, sondern hat das einer Drückerkolonne übertragen.

Hahsjskdbls 
Fragesteller
 15.04.2019, 11:40

Also habe ich wirksam den Vertrag widerrufen auch wenn es sich um einen Verein und nicht um einen Unternehmer handelt?

DerHans  15.04.2019, 11:46
@Hahsjskdbls

Die Werbe-Agentur ist garantiert KEIN Verein

Hahsjskdbls 
Fragesteller
 15.04.2019, 11:59
@DerHans

aber ich habe einen Vertrag mit dem Pfoten Verband e.V. geschlossen, laut Zettel. Da ist es doch egal wer als Stellvertreter fungiert.

Ich habe jetzt gelesen dass es kein Widerrufsrecht bei Förderverträgen gibt und bin relativ unsicher was ich da tun soll.

KimChristin87  19.09.2019, 22:53
@Hahsjskdbls

Hahsjskdbls bist du schlauer geworden, bzw konntest du aus dem Vertrag? Ich habe dasselbe Problem und hatte den Vertrag gekündigt, nachdem ich nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen konnte. Zudem habe ich denen jetzt noch die Einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen. In der ersten Mail wurde dem nämlich geschickt aus dem Weg gegangen.