Rücktritt gebrauchte Küche?

3 Antworten

Nein - er hatte ausreichend Gelegenheit die Küche zu besichtigen und es gab zu diesem Zeitpunkt keine ( verborgenen ) Mängel. Und auch jetzt bemängelt der Käufer ja lediglich einen soweit zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden dann vorher offensichtlichen Mangel - am Spülenunterschrank.

Vielen Dank. Gibt es noch jemanden der mir das evtl. Bestätigen kann und auch einen Paragraphen dazu hätte?

Er kann nicht vom Kauf zurücktreten, weil es dafür an einer Rechtsgrundlage mangelt.

Unverbindlich: Nein. Es gibt den Grundsatz: Verkauft wie gesehen und begutachtet. Zumal ihr eine Haftung eurerseits vertraglich ausgeschlossen habt. Schwierig wirds erst bei einer arglistigen Täuschung - heißt: Ihr wußtet von einem Mangel, habt Ihn aber verschwiegen oder bewußt verdeckt. Davon gehe ich mal nicht aus.

Wenn jemand etwas kauft, kann er nicht nachträglich etwas bemängeln, was er angeblich erst im Nachhinein feststellt. Aber ich will mich da nicht festlegen. Wenn's hart auf hart kommt, wendet euch an die Verbraucherzentrale eurer Stadt. Da gibt es juristischen Beistand für schmales Geld.