Rücktritt außerhalb Ebay, Käufer droht mit Anwalt
Guten Morgen
Ich habe letzte Woche eine Grafikkarte auf Ebay für 150€ verkauft und versendet. Nun meint der Käufer, die Karte habe Mängel, die sie von meiner Seite definitiv nicht hatte. Das ganze war ein Privatverkauf, Gewährleistung ausgeschlossen, wobei der Käufer anscheinend eine Firma war.
Weiters stellt er nun komplett unrealistische Forderungen zum Rücktritt.
Zuerst verlangte er eine komplette Rückerstattung + extra Kosten für seinen Schadensersatz, und er behaltet die Karte. Dann hatten wir uns auf eine Rücksendung geeinigt, allerdings wollte er nun dass ich ihm das Geld zuerst zurückschicke, und das außerhalb von Ebay, bevor er die Karte zurückschickt. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er die Karte zuerst zurückschicken soll, will er jetzt seinen Anwalt einschalten.
Das ganze kommt mir sehr seltsam vor, wie sollte ich hier am besten vorgehen?
14 Antworten
Was immer du ausgeschlossen hattest, mach es halt einfach. Biete ihm kulanterweise eine Rueckabwicklung an. Dabei wird dann die Ware zurueckgeschickt. Er erhaelt dann das eingefrorene Geld wieder, sobald du eBay ueber das Eintreffen der zurueckgeschickten Ware informiert hast. Der ganze Vorgang kostet dann auch keine Gebuehren mehr.
Informiere dich ueber die formale Rueckabwicklung eines Kaufes/Verkaufes. Das ist der einzige sinnvolle Weg.
ebay den Fall melden
sowie
zur Rechtsberatungsstelle hingehen (die Stadt bietet das meistens an)
oder
zur Verbraucherzentrale
wenn Du doch alles richtig gemacht hast Gewährleistung ausgeschlossen hast und Privatverkauf dort steht wieso sollte ebay dann auf Käuferseite sich stellen
ganz ehrlich wir sind auch nicht mehr bei ebay
eine Alternative bietet ebay Kleinanzeigen und zwar dann nur selbst abholen lassen die Sachen - Barzahlung bei Abholung, gekauft wie gesehen
Der Käufer beruft sich nicht auf eine Gewährleistung, sondern meldet einen Sachmangel an. Sofern dieser vorhanden ist, ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet, bzw. zur Erstattung von Kaufpreis und Versandkosten.
paypal überprüft den Fall nicht (können die auch gar nicht), sondern entscheidet in den allermeisten Fällen zu Gunsten des Käufers.
Dass dieses Vorgehen der Deutschen Rechtsprechung widerspricht, hat haikoko bereits erklärt.
Du kannst ihm antworten, dass Du dann ebenfalls Deinen Anwalt einschalten wirst. MMn ist das nur Panikmache von einem unseriösen Käufer. Du bist Privatverkäufer und musst keine Gewährleistung geben. Auf Regelungen außerhalb von ebay würde ich mich nicht einlassen. Bleib stur. Du musst die Karte nicht mal zurücknehmen. Sollte er weiter Ärger machen, gehe zur kostenlosen Rechtsberatung in Deiner Stadt.
Du bist Privatverkäufer und musst keine Gewährleistung geben.
Auch Privatverkäufer sind in der Sachmängelhaftung.
Bloß nich außerhalb von EBay melden. Fall eröffnen und dann mit der Rechtsabteilung von Ebay in Verbindung setzen.
- Also ich würde zuerst Ebay mit ins Boot holen und dort um Rat fragen
- Eine Verbraucherzentrale kann auch Rechtsauskünfte geben
- Oder wenn du sogar einen Rechtsschutz hast dort nachfragen
Auf Ebay ist bereits ein Fall geöffnet, wobei ich eher befürchte dass Ebay hier auf der Seite des Käufers stehen wird.