rückstellungen und rechnungsabgrenzung rechnungswesen

4 Antworten

Ich würde da eher in einem Fachbuch nachlesen oder sogar mal im HGB, da stehts eigentlich auch eindeutig drin. Wenn Wikip. deine Frage so beantwortet wie unten beschrieben ist das nämlich nicht ganz korrekt. Rückstellungen werden nur gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste, Instandhaltung und Gewährleistung. Aktive Rechnungsabgrenzungen werden für bezahlte Rechnungen gebildet deren Aufwand erst im folge Jahr entstehen.

Indem man sich damit beschäftigt. Natürlich ist es erstmal sehr vernünftig, bei Wikipedia nachzusehen: Rückstellungen sind eine Abgrenzung periodenübergreifender Erfolgsvorgänge.

Periodenübergreifende Vorgänge sind so Dinge, wie im nächsten Jahr etwas zahlen, wofür man im vorherigen Jahr eine Leistung erhalten hat. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und dem Grundsatz der Vollständigkeit müssen Rückstellungen gebildet werden. Einfach gesagt werden Beträge zurückgehalten, sie stehen also nicht zur Zahlung von Rechnungen zur Verfügung, um Rechnungen oder Risiken aus einer vergangenen Periode bezahlen zu können.

Ich hätte gerne die Links zu Wikipedia mit angegeben, nur wird der Beitrag dann als "Spam" erkannt, also suche einfach selbst nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Rückstellung.

Hallo, das ist noch nicht ganz vollständig beantwortet. Also: Rückstellungen sind AUFWENDUNGEN, deren Grund feststeht, deren Höhe und /oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist.

Beispiel: Wir führen einen Prozess und wissen noch nicht, wann und wieviel wir bezahlen müssen. Aber es steht fest, dass zumindest die Anwaltskosten für uns anfallen werden. => Rückstellungspflicht!

Bei anderen Rückstellungen hast du ggf. ein Wahlrecht. Lies das mal im "Schmolke Deitermann" nach.

Nun sind da noch die vier anderen Möglichkeite.

  1. AKTIVE und PASSIVE Rechnungsabgrenzungsposten ARAP und PRAP). Ganz einfach (mit einer Eselsbrücke):

Wir haben bereits etwas gezahlt (Sind also AKTIV geworden) => Aktive RAP.

Wir haben noch nicht gezahlt (Sind also PASSIV geblieben) => Passive RAP.

Ein gutes Beispiel ist immer die Miete, die wir im Voraus zahlen (z. B. für 1(4 Jahr), sie wurde im Dezwmber gezahlt... na? Richtig, wir sind AKTIV geworden, es ist also ein AKTIVER RAP zu buchen (ARA an AUFWAND). Abrenzen müssen wir den Betrag, der ins neue Jahr gehört (denn wir möchten ja nur das ausweisen, was in diesem Jahr passiert ist!).

  1. Wenn wir etwas noch nicht bekommen haben (z. B. die Miete für eine von uns vermietete Halle...) haben wir eine SONSTIGE FORDERUNG.

Wenn wir etwas noch nicht bezahlt haben (z. B. die Versicherung für einen PKW), haben wir eine SONSTIGE VERBINDLICHKEIT.

In den beiden zuletzt genannten Fällen müssen wir den Teil abgrenzen, der ins ALTE Jahr gehört (da wir die Buchungen des Aufwands/Ertrags ja noch nicht im laufenden Jahr erledigt haben).

Damit sind alle 4 möglichen Fälle abgedeckt.

Ich hoffe, dass es dir nun etwas klarer geworden ist. Wenn nicht: fragen! ;o)

Grüße, der Prof.

Rückstellungen sind keinesfalls Aufwendungen, sondern Verbindlichkeiten für Aufwendungen, die dem Grunde nach bekannt usw. usw. Rückstellung ist also ein passives Bestandskonto und geht am Jahresende in die Bilanz, sie gehört also zum Fremdkapital. Beispiel: Im alten Jahr ist eine Maschine reparaturbedürftig geworden, geschätzte Reparaturkosten (evtl. Kostenvoranschlag) 5000 €. Diese Reparatur kann aber im alten Jahr nicht mehr bewerkstelligt werden. Dann bildest du eine Rückstellung (den Grund kennst du, also Reparatur), die Höhe des Aufwands kennst du nicht genau (Schätzung oder Voranschlag), die Fälligkeit der Bezahlung bzw. die Ausführung der Reparatur kennst du auch nicht genau) Buchung: Reparaturaufwand an Rückstellung 5000 € (also ohne MWsteuer) . Sinn: Du buchst den Aufwand noch im alten Jahr (erfolgswirksam), denn da ist der Aufwand entstanden, nimmst als Gegenkonto, wie gesagt, Rückstellungen, also ein Verbindlichkeitenkonto. Kommt im neuen Jahr die Rechnung nach der Reparatur, der Einfach halber unterstelle ich 5000 + 950 MWst = 5950, dann buchst du bei Zahlung: Rückstellung 5000 € + Vorsteuer 950 € an Bank 5950. Aber merken: Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, kein Aufwand.