Rückschlüsse auf Bruttoeinkommen durch gezahlter Kirchensteuer?

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Natürlich wäre es theoretisch möglich das Bruttoeinkommen aus der KiSt. zu errechnen, da die Kirchensteuer 9 v. 100 der LSt. beträgt, (in Bayern 8 v.100), d.h. wenn du im Monat 45 € KiSt. bezahlst beträgt deine LSt. 500,- € und dein Soli 27,50 € , aber ab dann wird es äußerst schwierig, ohne genauere Kenntnisse deiner Lebensumstände, weitere Rückschlüsse zu ziehen. Hast du ein Kind, weiss man das du noch 184 Ocken dabei bekommst und wenn du dann nicht verheiratet bist, alles hypotetisch natürlich, dann hast du Lst.Kl.II und bekommst bei einem Alter von ca. 30 Jahren bei gesetzlicher Versicherung etwa 3250 € Brutto oder rund 2000 € netto + KG . Aber was ich ( und wie man sieht, habe ich das gelernt!) hier verdeutlichen will, ist das etwa 95 % der Deutschen ihren Gehaltszettel ohnehin nicht verstehen, und deshalb ohne genauere Daten von dir zu kennen, diese Rückschlüsse nicht ziehen könnten. Ausser mir vielleicht,lol. Nee Quatsch, genau geht das nicht, aber raten kann man ja immer,oder? Wobei meine Angaben natürlich stimmen! Und vllt. hab ich ja jetzt gerade ins Schwarze getroffen. Ich hoffe das war lehrreich und hilft weiter, grüße Jonny

ja, da die Kirchensteuer nur ein Bruchteil (%) der Lohnsteuer ausmacht ist es möglich den Bruttolohn zu errechnen.

wie würde man das errechnen? danke!

@neuss2010

Beispiel: wenn die Kirchensteuer 2 % von der Lohnsteuer beträgt, die Lohnsteuer 45 % vom Bruttolohn. Bruttolohn 2.000 = Lohnsteuer 900, bedeutet Kirchensteuer von 18 euro. Oder umgekehrt Kirchensteuer 18 Euro, OK.

wenn es um Unterhaltsleistungen geht kann RA fordern alle Einkünfte offen zu legen!