Rückkehr nach Elternzeit, angebotener Job ist auch offiziell ausgeschrieben, ist es rechtens, obwohl ich bereits zugesagt habe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

im Wesentlichen besteht nur das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit - mit der ausgeschriebenen Stelle kann der AG tun und lassen was er will - wichtig ist nur, dass du wie gesagt gleichwertig beschäftigt wirst.

Die angebotene Stelle ist gleichwertig mit meiner vorhergehenden Stelle. Es ist nur ein anderes Gebiet und ein anderes Produkt. Meine alte Stelle hätte ich nicht antreten können, da sie neu besetzt wurde und ich während der Elternzeit umgezogen bin. Ich habe meinem Unternehmen auch vor Beginn des Mutterschutzes mitgeteilt, dass ich nach meiner Elternzeit nicht mehr im alten Gebiet wohnen werde. Nur wußte ich noch nicht, wohin wir ziehen werden. Kann ich auf diese neue Stelle bestehen, da sie ja gleichwertig mit meiner Alten ist?

@Redcat770812

nein- man kann nur generell auf eine gleichwertige Stelle bestehen- nicht auf eine spezielle.

Die Stelle wurde dir angeboten nicht zugesagt, oder? Solange können sie auch nach Mitbewerbern suchen! Das einzige was sie müssen ist dir deine bisherige Stelle wiedergeben!