Rückgaberecht/ Umtauschrecht bei Möbeln

5 Antworten

Hatte mir die Stühle auf der Website ausgesucht, telefonisch bestellt und dann direkt im Lager abgeholt. Die Stühle hatten sie nicht im Geschäft ausstehen, somit hatte ich keinerlei Gelegenheit sie mir davor genau anzusehen.

hast Du Dir diese Art Stühle nicht vor dem Kauf angesehen, da merkt man doch, ob die stabil sind oder nicht. Ansonsten zum Markt gehen mit den Stühlen und umtauschen, evtl etwas teurere und stabilere nehmen. Das Umtausch- bzw. Gewährleistungsrecht bleibt.

Sachen aus dem Laden müssen sowieso nicht umgetauscht werden, weil man im Laden "Gelegenheit" hat sich von der Beschaffenheit der Sachen zu überzeugen. Wenn sie es machen ist es reine Kulanz.

Der Möbelmarkt wirbt mit Umtausch "ohne Wenn und Aber", WENN die Ware unbeschädigt und in der Originalverpackung ist.

Interessant.

Aus Kulanz könnten sie die Stühle zurücknehmen, müssen sie aber nicht.

Du hast sie dir doch im Geschäft angesehen. Da hättest du schon die verarbeitung genau ansehen können. Versuch dein Glück.