Rückgaberecht Einbauküche?

3 Antworten

Nach BGB hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten. (§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung)

Da du angegeben hast, dass bereits 3 Nachbesserungen erfolglos waren, brauchst du nicht einmal mehr eine Frist zu setzen. Denn eine "Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen". (§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz)

Du hast also ein Recht sofort vom Kaufvertrag zurueckzutreten.
Wenn die Leute das nicht einsehen sollten, wuerde ich mal einen Anwalt aufsuchen.

danke für die antwort.

die paragraphen habe ich auch gelesen. die dame am telefon war aber der meinung dass das recht nicht habe. eine begründung hatte sie nicht. als ich dann gesagt habe das die 3 nachbesserung erfolglos war antwortete sie "wir haben so oft nachverbesserungsrecht bis wir den mangel behoben haben." 

ich bat sie dann diese aussage mir schriftlich mitzuteilen :)

bis 18.03 habe ich die frist gesetzt und erwähnt das das geld bis dato auf meinem konto ist.

einen anwalt aufsuchen ist glaube ich die beste methode.

danke für deine hilfreiche antwort.

freundliche grüsse aus bochum

Recht schön und gut - aber wie soll's dann weitergehen? Die Küche abbauen lassen und den ganzen Mist wieder von vorne mit einer anderen Firma: "Wer hat noch nicht, wer will nochmal"?

@Herb3472

Ja alternative wäre eher auf Beseitigung der Mängel zu bestehen. Wir hatten sowas auch mal, da ging wirklich alles schief, aber wir haben auf Erfüllung des Vertrages bestanden. Natürlich verdient der Verkäufer an so einem Kunden nichts mehr, da zahlt er eher noch kräftig oben drauf.

Solange man aber genügend Geld zurückhält ist man ja erstmal am längeren Hebel.

Diese Frage kann Dir wohl nur ein Jurist beantworten. Um 2 Uhr morgens lesen aber halt Deine Frage nicht sehr viele Leute (nur die, due nicht schlafen können, und deutschsprachige User aus Übersee).

Ich kann nur sagen, was ich tun würde: ich würde auf alle Fälle auf einer Mängelbeseitigung bestehen und einfach "freundlich-kooperativ-verständnisvoll" lästig sein, bis die Mängel ordnungsgemäß beseitigt wären.

Rechtliche Schritte würde ich wohl keine einleiten, weil mir das mit Rechtsanwalt, Gutachter, Gegengutachter, Gerichtsprozess usw. wahrscheinlich zu viel Aufwand und zu teuer für das voraussichtlich zu erwartende Ergebnis (Vergleich) wäre.

danke für die antwort.

ich bin halt sehr sauer dass ich jedes mal urlaub nehmen musste und die das 3 mal hintereinander nicht beseitigen konnten. keine entschuldigung keine rücksicht. nur ein brief dass der hängeschrank dann in 6 wochen bei mir eintrifft. naja muss dann wohl zum anwalt.

Wenn's ohne Anwalt nicht geht, bleibt wohl nichts anderes übrig:-(

Nach 3 Fehlgeschlagen versuchen hast du das Recht vom Kauf zurückzutreten. Solange du denen per Einschreiben eine Frist gesetzt hast ist es auch unerheblich ob sie darauf noch schriftlich antwortet.

Wenn die Firma in Verzug ist, die Frist also um kannst du zu einem Anwalt und sämtliche Kosten dir im nachhinein von der Firma wiederholen.

Wobei man auch überlegen sollte wieviel man letztendlich davon hat. Weil am Ende stehste wie vorher da ohne Küche.

Hi,

danke für die Antwort.

Wieso haben die mir am Telefon dann so oft gesagt dass ich kein Recht auf Rückgabe habe? Übrigens die Firma heisst Hardeck.

Oder gibt es bei Einbauküchen eine Extra- Regelung?

Grüsse aus Bochum