Rückgaberecht bei Sofa möglich? Geld zurück...
Hallo zusammen,
ich habe vor 1 1/2 Jahren eine Polstergarnitur gekauft, die ich zuvor im Laden angeschaut habe. Zu Hause ist sie dann nach etwa 12 Wochen gewesen. Beim Aufstellen habe ich sofort gemerkt, dass sie nicht zu Ende ausgepolstert war an der Lehne und dass die Verpackung/ Folie mit Klebestreifen wunderbar an der Polster befedstigt war. Die Verpackung haben wir weg geschmiessen, den Laden kontaktiert. Es wurde ein Polsterdienst beaufragt, sich die Mängel anzugucken. Der Mensch kam, sah alles an, hat Termin vereinbart zum Nachbessern und reinigen (cremefarbiges Sofa mit Klebestreifenresten drauf). als er nach etwa 3 Wochen wieder kam, waren bereits weitere Mängel vorhanden. Er konnte nur die ersten beseitigen, kam aber- nach weiterer Meldung beim Geschäft- und beseitgte die neuen Mängel, z. B. Nachziehen des Stoffes und weil das Sofa angefangen hat zu knarren (wie zwei Holzbalken aufeinander). Mittlerweile spüre ich die ganzen Balken im Rücken, die Polsterung gibt überall nach, ich bin gar nicht mehr zufrieden. Der Laden hatte jetzt dreimal die Möglichkeit zur Nachbesserung, jetzt bin ich der Meinung, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann- allerdings sieht das Geschäft es ein wenig anders. Der Typ (es war immer der selbe), der das Sofa repariert hat, habe dem Laden wohl mitgeteilt, dass es sich um "typische Sachmängel" und "modellbedingte Veränderung". Vor Ort hat er beim dritten Mal nichts mehr gemacht und meinte, das Sofa gehe jetzt zurück, da ich meiner Verpflichtung zur Nachbesserung nachgekommen bin. Dann haben wir noch ein Käffchen getrunken und er ist gefahren.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig. Der Laden hat mir mitgeteilt, dass das Sofa NICHT zurück geht, wegen der Auskunft des Polsterservices, obwohl mündlich was anderes besprochen wurde, und dass ein weiterer Gutachter kommt.
Muss ich micht darauf anlassen oder mach ich Nägel mit Köpfen und gehe zum Anwalt? Ich habe wirklich keine Lust mehr auf den Blödsinn....
Schon mal vielen Dank an alle, die mir helfen können!
2 Antworten
bevor du teures geld beim anwalt hinlegst, würd ich an deiner stelle mal mit dem vertrag und allen unterlagen zur verbraucherzentrale gehen. die prüfen dann die unterlagen und können dir sagen, was noch zu machen ist. dafür sind die ja schließlich auch da.
Nach zwei vergeblichen Nachbesserungen ist normalerweise Schluß!
Danke schön!
Könnte ein ABER kommen?
Habe das BGB durchgeguckt. Ich sehe mich nämlich im Recht...