Rückgaberecht bei Polstermöbel
Hallo, vor einer Woche wurde uns eine neue Couch geliefert. beim Probesitzen waren wir mit der Festigkeit der Sitzfläche ganz zufrieden. Nur, da sitzt man ja nur ganz kurz drauf. Jetzt, nach ein paar Tagen stellen wir fest, daß der Federkern schon sehr hart ist und gar nicht mehr gemütlich. Hat man bei einem Möbelhaus ein 14tägiges Rückgaberecht? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten und einen schönen Abend wünscht Ammerseenixe
4 Antworten
@kuehlerkopf hat recht - trotzdem nicht aufgeben! Wenn das Möbelhaus eine gute und vernünftige Firma ist, kann man mit ihr sprechen. Hingehen und freundlich das Problem erörtern. Falls man dort kundenorientiert denkt und arbeitet ist ein kulanter Tausch eventuell möglich. Merke: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren"!! lg poormikey
Diese 14 Tage, die Du meinst, sind IMMER Kulanz des Verkäufers - also hilft es nichts, ihr müsst nachfragen! Ein Recht auf Rückgabe habt Ihr nur, wenn es sich um einen Gewährleistungs-/Garantiefall (sprich um einen Defekt o.ä.) handeln würdet.
Kaufvertrag durchlesen, auch das Kleingedruckte oder im Möbelhaus nachfragen. Normalerweise kein Rückgaberecht, könnte ich mir vorstellen.
Bei Vertragsabschlüssen in einem Ladengeschäft gibt es kein Rückgaberecht...
http://ra-kadelke.de/2007/11/29/polulaere-rechtsirrtuemer-teil-3-rueckgaberecht
Keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung besteht aber für den Kauf etwa im Kaufhaus.