Rückgaberecht bei Karstadt Küchenartikel?

2 Antworten

Ein Recht zum Umtausch, weil die Sache dem Käufer nicht gefällt, gibt es grundsätzlich nicht - jedenfalls ist das vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Geschäfte bieten eine solche Möglichkeit oft nur aus Kulanzgründen an, natürlich dann aber nur bei noch nicht gebrauchten Sachen.

Dass du mit der Leistung nicht zufrieden bist, ist ärgerlich, stellt aber wohl keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Die Kaffeemühle ist nämlich frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. Dabei wird aber nicht auf deine Wünsche und Vorstellungen abgestellt, sondern auf das, was "üblich" ist.

Als Beispiel: Wer sich einen Pullover für 5 Euro kauft, kann nicht von der gleichen Beschaffenheit ausgehen wie bei einem Pullover einer Luxus-Marke für 200 Euro.

Du müsstest im Zweifel übrigens auch beweisen, dass die von dir gekaufte Kaffeemühle eben einen solchen Sachmangel aufweist. Das wird dir kaum gelingen. Denn es stellt keinen Sachmangel dar, wenn der Käufer bloß nicht überzeugt ist.

Das Recht liegt bei Karstadt.

Wenn die Mühle ordnungsgemäß funktioniert nur das Ergebnis nicht deinen Anforderungen entspricht ist es keine Garantieleistung. Also hast du auch kein Recht auch Reparatur oder Rücknahme.

Alles klar, danke