Rückgaberecht bei hygiene Produkten im Internet (Sextoys, Unterwäsche etc.)
Hallo,
ich habe eine Frage an alle Rechtsexperten :) Und zwar:
Sind hygiene Produkte wie Sextoys, Unterwäscheprodukte o.ä. auch Teil des 14 tägigen Rückgaberechts im Internet?
Denn wenn diese Produkte benutzt wurden, sind sie ja unbrauchbar - darf der Verkäufer daher diese Produkte, wenn im Internet verkauft, auch NICHT zurücknehmen? (Obwohl das 14 tätige Rückgaberecht / Widerruf besteht)?
Danke für eure Hilfe und Grüße!
11 Antworten
Irgendwo auf der Website, auf der du das Produkt erworben hast, wird darauf hingewiesen, dass für Unterwäsche, etc. (inklusive Sextoys!) kein Rückgaberecht besteht... was eben aus hygienischen Gründen auch völlig nachvollziehbar ist! :)
Ist aber widerrechtlich.
Ich hab mal mit nem Kummpel Telefonvera****e bei so einem Shop gemacht und wollten „eine benuzte Puppe umtauschen”, die wir natürlich nie gekauft hatten. Der Verkäufer meinte daraufhin, dass grundsätzlich bei Hygieneartikeln (egal in welchem zustand) gilt, UMTAUSCH AUSGESCHLOSSEN. Das gilt für alle Geschäfte gleich ob Inet Shop, Lebensmittelhändler, Bettwäsche, etc.
Das lässt sich ganz einfach in der AGB des betroffenen Anbieters nachlesen.
Es ist gut möglich, dass er nur ungeöffnete Artikel dieser Art zurück nimmt.
soviel ich weiß, darf man die Artikel retournieren, wenn diese original verpackt sind - alles andere wäre meiner Meinung nach echt ekelhaft und unhygnienisch...
Er kann aber einen Wertersatz (bis zu 100%) verlangen ;)
Sofern das Teil nur "bestimmungsgemäß" in Gebrauch genommen wurde, dann ist das nicht möglich.-
Wenn die Unterwäsche natürlich "vollgeschissen" wurde, dann wäre das ein Fall. Wurde sie einfach nur angezogen, dann nicht.
@Reservist: ich hoffe, dass nicht zu viele Kunden die Unterwäsche in den o.a. Zustand retournieren gg
Also ein seriöser Anbieter und Vertreiber sollte gerade bei solchen Artikeln die obendrein auch noch benutzt wurden, jegliche Rücknahme aussschließen. oO Mfg..
Ist aber nicht möglich, der Verbraucher hat auch hier ein Recht zum Widerruf.
Der Verkäufer muss die Teile danach in die Tonne schmeißen. Das muss er einkalkulieren