Rückgabe von Bildlizenzen bei falschem Download

2 Antworten

Bei Kaufverträgen über das Internet sollte man immer prüfen, ob nicht eiin Fernabsatz vorliegt, der ein Rückgaberecht vorsieht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware:

BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Eine Rücknahme von "Ware" ist immer Kulanzentscheidung des Verkäufers und es besteht keinerlei Verpflichtung dazu. Wenn er sich weigert und nichts anderes in seinen AGBs steht kannst Du es nicht ändern.

Immer?

Auch bei einem Fernabsatz?

Gruß aus Berlin, Gerd