Rückgabe Auto ohne Kaufvertrag?

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Ich denke du hast sogar sehr gute Chancen, die Gurke noch mal richtig auf Vordermann bringen zu lassen - und zwar zum Nulltarif!!

Du sagst, einen Kaufvertrag gibt es nicht. Da frage ich mich natürlich, wieso jemand über 2.000,- EUR für einen Wagen bezahlt und nicht mal einen Kaufvertrag verlangt?

Allerdings macht sich dieser Umstand jetzt für dich bezahlt.

Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer oder ist lediglich das Verkaufsschild von einem Autohändler?

Davon gehe ich fast aus, wenn ich mir die Schrift ansehe. Aber egal. Ich erkläre dir jetzt mal kurz, welche Strategie ich verfolge:

Und zwar rede ich hier von der gesetzlichen Sachmängelhaftung.

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind klar und unmissverständlich geregelt.

§ 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Und jetzt kommt's:

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Sachmängelhaftung von 2 Jahren. Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren teilweise ausschließen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Laie, Schäden, die möglicherweise auftreten können nicht erkennen muss, weil ihm in der Regel das erforderliche Fachwissen fehlt.

Was jedoch ebenfalls unmissverständlich durch die Gesetzgebung geregelt ist, ist Folgendes: Schließt der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht aus, gilt automatisch eine Sachmängelhaftung von 2 Jahren - AUCH FÜR PRIVAT-VERKÄUFER!.

Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.

Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!

(Quelle:eBay)

Fazit: Der Gewährleistungsausschluss (Sachmängelhaftung) wurde weder über das Verkaufsschild, noch über einen schriftlichen Kaufvertrag vereinbart.

Das heißt der Verkäufer haftet für Schäden, die bei Übergabe der Kaufsache vorhanden waren.

MEIN TIPP:

Da der Verkäufer wahrscheinlich, wie du auch, weder gute Kenntnisse in Fahrzeugtechnik, noch in juristischen Fragen hat, empfehle ich dir, dich erst gar nicht auf Diskussionen dieser Art einzulassen.

Wesentlich aussichtsreicher ist da schon der Gebrauchtwagen-Check, den Tüv, DEKRA & Co für wenig Geld anbieten.

Für etwa 50,- EUR checken die dein Auto und zeigen vorhandene Mängel auf.

Das hat mit der Hauptuntersuchung (Tüv) überhaupt nichts zu tun.

Hintergrund ist eigentlich, dass private Auto-Käufer & Verkäufer bessere Informationen beim Auto-Verkauf haben. Ist auch nur für Privat-Verkäufern möglich.

Und natürlich stellt eine solche Fahrzeugbewertung durch den Tüv auch klare Vorteile beim Wiederverkauf dar.

Für dich bedeutet das auf jeden Fall, dass du wahrscheinlich anschließend weißt, um welche Macken es sich handelt, von denen du sprichst. Eventuell bekommst du Infos zu Problemen, die du heute noch gar nicht kennst.

Und letztendlich musst du natürlich auch belegen, was du u.U. im Rahmen der Sachmängelhaftung repariert haben willst.

Ausführliche Infos zum Gutachten und den Preisen findest du hier:

https://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/bewertungen-gutachten-zertifikate/auto-privat-check

Mein Tipp:

  1. Das Fahrzeug-Gutachten erstellen um einen Überblick aller Mängel zu haben.
  2. Über die Fahrzeugpapiere den letzten Halter ermitteln. Der muss zum Zeitpunkt zwar nicht mehr Eigentümer gewesen sein, doch erfahrungsgemäß erfährt man so oft etwas darüber, was dem späteren Verkäufer bekannt war.

In einem ähnlichen Fall, hat ein Autokäufer den Kaufpreis aufgrund einer Mängelliste immer weiter gedrückt. Als er den Wagen dann selbst weiterverkauft hat, wurde nicht ein Mängel erwähnt. Aufgrund der Aussage des Vorbesitzers war es dann schlecht zu behaupten die Mängel nicht gekannt zu haben.

Tipp: Die Rechte des Käufers sind sehr vielseitig, wie du unschwer erkennst.

Zunächst muss der Verkäufer allerdings die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen. Also hier sind auch ein paar Dinge zu beachten.

Solltest du dich entscheiden deine Rechte wahrzunehmen, solltest du dich auf jeden Fall noch mal melden.

Die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge ist zwingend.

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Kannste dir ja alles mal in Ruhe überlegen!

Vielen vielen dank für die Antwort!!!

Ohne Kaufvertrag? Falsch, es besteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, wenn auch nicht schriftlich. Anstelle gesonderter Vertragsbedingungen gilt das BGB

Beim Bäcker unterschreibst Du ja auch keinen Kaufvertrag und wirfst den Kassenbon weg, wenn Du Dir dann am Brötchen einen Zahn ausbeißt, kann man den Bäcker allein anhand der Brötchentüte ausfindig machen und Ansprüche auf Grund eines verbindlichen Kaufvertrags über ein Brötchen geltend machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Mhm. Kein KV bedeutet allerdings auch, das der Händler auch schlecht beweisen kann, dass er es im Auftrag gemacht hat. Zudem steht dort, dass die MwSt ausweisbar ist. Für mich ist das ganz klar ein gewerblicher Kauf und du hast somit ein Jahr Gewährleistung. Ein KV ist grundsätzlich auch garnicht erforderlich. Hast du Zeugen für den Kauf? Falls ja, geh mit ihm zusammen hin.

Große Hoffnungen würde ich mir trotzdem nicht machen. Der wird versuchen dich abzuwürgen und ob du wg 2000 EUR nen Anwalt losschicken solltest, ist fraglich. Bist du rechtsschutzversichert?

nein leider nicht...

du hast somit ein Jahr Gewährleistung

Aber doch nicht auf eine verschlissene Kupplung.

@Lord2k14

Bin gespannt!

@Golfgottheit

Nach 100K km wäre für mich eine verschlissene Kupplung definitiv ein Mangel. Meine hält tapfer schon seit 280.000 km

@Lord2k14

Tausende anderer Kupplungen auch. Aber um die geht es ja nicht.

@Lord2k14

Das ist aber allgemein die Ausnahme und nicht die Regel und mit Sicherheit auch kein Golf IV...

Du kannst dir ja mal die Mühe machen und in den VW Foren nachlesen, wie viele Kupplungssysteme nicht mal 100.000 Km/16 Jahre halten. Allgemeine Meinung dort: "Deine Kupplung hat 150.000km/5 Jahre gehalten und du bist noch immer nicht zufrieden?! Was willst du denn noch? Was erwartest du? Das ist ein Verschleißteil und du hast praktisch mehr rausgeholt, als überhaupt möglich war!"

Für mich ist das ganz klar ein gewerblicher Kauf und du hast somit ein Jahr Gewährleistung.

es sind 2 Jahre, sofern im mündlichen Kaufvertrag nichts anderes verabredet wurde und selbst da fehlt die Beweisbarkeit solange der Verkäufer sich nicht durch einen schriftlichen Kaufvertrag abgesichert hat.

Hast du Zeugen für den Kauf?

Wozu Zeugen? Das Kfz und hoffentlich eine Quittung ist beweiskraft genug. Selbst ohne Quittung ist alles nachvollziehbar

Schild mal ganz genau lesen :

links in der Spalte sind 3 (!!) Kästchen.

das Kästchen für die Mehrwertsteuer kommt NACH dem Wort Mehrwertsteuer.

somit KEIN gewerblicher Kauf. und das Foto ist dummerweise genau der Beweis, dass der Händler im Kundenauftrag verkauft hat

@wurzlsepp668

Oh. Das Kästchen neben dem $25 hab ich nicht erkannt. Stimmt.

Kann ich das Auto dem Verkäufer zurückgeben, oder habe ich hier keine Chance mehr?

Du hast keine Chance das Auto zurückzugeben.

Im einem für Dich allerbesten Fall müsste der Verkäufer nachbessern. Allerdings hat er das Fahrzeug ja im Kundenauftrag verkauft. Wenn er diesbezüglich alles richtig gemacht hat, dann hast Du keinerlei Ansprüche - ausser bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Aber das Auto ist 16 Jahre alt und hat kein Geld gekostet. Jeder Richter würde bei seiner Entscheidung sagen: "Na und? Pech gehabt. Was haben Sie denn erwartet?" Für das Geld bekommst Du keinen Rundumschutz, insbesondere nicht bei einer Kupplung, die bei über 100000 km auch gerne mal erneuert werden darf (Verschleissteil).

kein Kaufvertrag ? Oder zumindest Quittung auf der steht, an wen man das Geld bezahlt hat und was man gekauft hat (Bastlerfahrzeug .. ohne Garantie ?)

beim Händler ?

glaub ich nicht !

Gewährleistung könntest du verlangen, wenn es sich um einen beim Kauf schon vorhandenen Mangel handelt und der Verkäufer ein gewerblicher Anbieter war. Der Private Verkäufer kann Gewährleistungsansprüche generell ausschliessen.

Und wenn der Schaden erst nach 2 Monaten aufgetreten ist, ist es auch wohl kaum möglich, auf einen versteckten und verschwiegenen Mangel zu argumentieren.

Rückgaberecht hat man sowieso auf keinen Fall, höchtens Nachbesserung des Fehlers könnte man (von einem Händler) verlangen.