Rückforderung des Sozialamtes an den Erben

2 Antworten

Wenn denn das Amt bisher nicht gekommen ist, wird es jetzt auch nicht mehr kommen, so lese ich die Literatur. Viel Glück.

Wird das Sozialamt die bis zu seinem Tod geleistete Sozialhilfe von mir zurück fordern,

Ja. Dieser Überleitungsanspruch an den Gesamtaufwendungen der gewährten Lesitungen gegen die Erben besteht. Und Erbe meint Gesamtrechtsnachfolge, du haftest demnach auch mit privatem Vermögen und gesamtschuldnerisch für Erbfallverbindlichkeiten.

Bei deiner Erbausschlagung hält sich das Amt an den weiteren Erben oder dem Nachlass schadlos.

G imager761