Rückforderung Bundesagentur für Arbeit - Mahnung ohne Bescheid?
Hallo Leute,
da ich in Deutschland keinen Job gefunden habe, bin ich vor ein paar Monaten ins Ausland abgehauen. Heute hat mir mein Vater ne gescannte Mahnung von einem Inkasso-Büro per Mail geschickt, in der die Bundesagentur für Arbeit 1400 Euro von mir zurückfordert, weil ich in den letzten Monaten vor meiner Ausreiche ein bisschen mehr verdient habe, als ich eigentlich durfte (das musste ich aber, um mein Auslandsprojekt finanzieren zu können).
Problem an der Sache: Den Aufhebungs- bzw. Bestattungsbescheid habe ich niemals erhalten und mein Vater schwört, dass er sämtliche Post an mich weitergeleitet hat.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Sofort Widerspruch einlegen? Ich meine, wenn die Forderung (ohne die Mahngebühren mitgerechnet) auch in der Höhe berechtigt ist, muss ich das bezahlen (und ich bin ein aufrechter Mensch, wenn ich jemandem Geld schulde, und sei es auch nur dem Staat, dann stehe ich zu meinen Verpflichtungen.)
Bevor ich aber Geld überweise, muss ich doch wenigstens überprüfen können, ob die Forderungen überhaupt korrekt sind? Denn mir erscheinen sie mind. 500 Euro zu hoch, wenn ich mir überlege, was ich an Leistungen erhalten habe und was ich verdient habe.
3 Antworten
wenn du wußtest das du mehr verdient hast, dann warst du verpflichtet das sofort anzugeben und extra zu packen um es zurück zahlen zu können. ein erstattungsbescheid ist an deine bekannte adresse gegangen. dann hat entweder dein vater nicht richtig gearbeitet oder die post ist zurückgegangen. unabhängig davon ist es uninteressant, da du dich nicht vernünftig verhalten hast. wann hast du dich abgemeldet, wann die leistungen einstellen lassen? wann warst du da um persönlich vorzusprechen und die überzahlung berechnen zu lassen? nun lebst du damit was dort steht, der bescheid kann zur überprüfung eingereicht werden, wenn du der meinung bist, es wird zuviel zurückgefordert. du bist ja der meinung es ist so, das du zuviel leistung erschlichen hast, dann zahle.
du kannst versuchen eine ratenzahlung zu vereinbaren und du kannst hoffen, dass du keine anzeige wegen leistungsbetrugs bekommst.
Wenn Du aufstockende Leistungen erhalten hast - dann war das Arbeirslosengeld 2 - dann kommt der Rückfordferungsbescheid auch nicht von der Agentur für Arbeit, sondern vom Jobcenter - bei den jobcentern die ich kenne werden solche Bescheide mit Postzustellungsurkunde geschickt - das heißt, wenn man nicht angetroffen wird, gibt es einen Benachrichtigungszettel mit dem der Empfänger den Brief bei der Post abholen kann ... mit dem Einwurf der Benachrichtigung gilt der Brief als zugestellt ....
Natürlich kann man, bei dem zuständigen Lesitungsträger eine Kopie des Rückforderungsbescheids anfordern, um sich selbst ein Bild zu machen, ob die Rückforderung stimmt ...
Schreibe der Agentur für Arbeit, dass der Bescheid nie angekommen ist (Beweis = Zeugnis Deines Vaters) und Du daher erstmal die Zustellung erwartest.
Ausserdem die Aussetzung der Vollziehung dieser Forderung.
Eben nicht:
Problem an der Sache: Den Aufhebungs- bzw. Bestattungsbescheid habe ich niemals erhalten und mein Vater schwört, dass er sämtliche Post an mich weitergeleitet hat.
sondern nur eine Mahnung:
Heute hat mir mein Vater ne gescannte Mahnung von einem Inkasso-Büro per Mail geschickt, in der die Bundesagentur für Arbeit 1400 Euro von mir zurückfordert
Daher kann er auch keinen widerspruch einlegen, denn er kann ja den Bescheid noch nicht einmal genau bezeichnen.
Also muss er erstmal die Zustellung des Bescheids anfordern.
er hat doch den bescheid vorliegen.