Rückerstattung Nebenkosten geflossen nachdem ich bereits aus hartz 4 Bezug raus war?
Muss ich nachdem die Arge mich im Februar bereits angeschrieben das sie die Betriebskostenabrechnung haben da ich keine hatte habe ich die Frist bis September verlängern lassen. Können Sie jetzt noch an eine Rückzahlung ran? Da ich seit 4 Wochen aus dem Bezug raus bin oder geht es in dem Fall auch nach Zufluss Prinzip ? Habe fast 400 Euro Guthaben was ich natürlich nicht gerne abgeben möchte.Ansich habe ich mit den ja nichts mehr zu tun.und wenn ich nächstes jahr eine Nachzahlung hätte zahlen due ja auch nicht noch für 5 Monate anteilig für 2017 gruss euer Engel
2 Antworten
Es gilt das Zuflussprinzip,musst also nichts zurück zahlen bzw.nachweisen,wenn du das Guthaben erst im Monat nach der letzten ALG - 2 Zahlung oder später aufs Konto bekommen hast !
Wann du vom Jobcenter dazu aufgefordert wurdest ist hier völlig irrelevant,alleine der Zufluss spielt hier eine Rolle.
Das Jobcenter würde deine Nachzahlung der Neben / Betriebs / Heizkosten doch auch nicht übernehmen,wenn du auf Verdacht mal einen formlosen Antrag auf eine evtl.Nachzahlung stellen würdest,du aber im Zeitpunkt des Zugangs der Nachforderung gar nicht mehr im Leistungsbezug bist,obwohl die Nachzahlung aus einer Zeit im Leistungsbezug stammt.
Wenn du angenommen deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) immer selber gezahlt hast,wirst dann arbeitslos und nach deinem ALG - 1 oder auch schon früher würdest du auch Leistungen vom Jobcenter bekommen und es kommt eine Nachforderung die die KDU - betrifft,dass aber im Monat vor der Antragstellung auf ALG - 2.
Dann würde die Nachzahlung auch nicht übernommen,du würdest dann auf Antrag max. ein zinsloses Darlehen bekommen,was dann mit deinen laufenden Leistungen verrechnet würde.
Unser Problem ist das wir schriftlich noch keinen Abschluss haben der vorläufige bescheid läuft bis oktober. Rein rechnerisch sind wir seit dem 1.06.17 aus dem Bezug, haben wir auch bereits mitgeteilt und hoffen das due uns jetzt rausschmeißen da wir ansonsten ja permanente überzahlungen haben. Die Rückerstattung bekommen wir am 1.07.17 ist noch nicht ausgezahlt.
Dann seid ihr ja aus dem Bezug noch nicht raus,so wie du es in deiner Frage geschrieben hast,der Bescheid wurde ja noch nicht aufgehoben !