Rückerstattung Kirchensteuer (Bayern)

2 Antworten

"siola55" hat das Wesentliche schon geschrieben: Für die KiSt sind zwar die KiSt-Ämter der Kirchen originär zuständig, eingezogen wird sie jedoch über die Einkommensteuer (die Lohnststeuer ist lediglich eine besondere Erhebungsform der ESt). Wenn fälschlich KiSt angerechnet wurde, obwohl gar keine Konfessionszugehörigkeit vorlag, muss daher auf dem Weg der ESt-Erklärung die Konfessionslosigkeit berichtigt werden. Mit Bearbeitung der ESt-Erklärung erstattet das Kirchensteueramt nach korrigiertem Bescheid dann die irrtümlich abgeführten Beträge zurück. Aufgrund des Umstandes, dass die KiSt-Ämter auf den Bescheid des FA warten müssen, ist leider eine beschleunigte Abwicklung nicht möglich.

Pferdefuss:

Das Einfordern der zu Unrecht abgeführten KiSt kann im Einzelfall zu einer Steuernachzahlung führen, da nach dt. ESt-Recht bezahlte KiSt eine abzugsfähige Sonderausgabe darstellt. In diesem Fall wäre ggfs. die Einschaltung eines StB bzw. Steueranwalts ratsam, denn wenn originär der AG für die fehlerhafte Datenübernahme verantwortlich war, trifft ihn ggfs. eine Haftung.

Die bekommst du über eine Einkommensteuererklärung zurück! Allerdings wird in Bayern die Kirchensteuer nicht mit der Lohnsteuererstattung zurückbezahlt, sondern wird erst viel später vom zuständigen Kirchensteueramt gesondert festgesetzt und abgerechnet und dann erstattet! Also nach der Abgabe der Einkommensteuer beim Finanzamt einfach geduldig warten... und warten... :-(