Rückerstattung (Gaskombi)Thermewartungskosten?
Guten Tag liebe Gemeinde,
ich stehe kurz davor meine erste eigene Wohnung zu beziehen (1.1.18). Nach einem langen suchen habe ich endlich eine Wohnung gefunden, bei der ich die Zusage erhalten habe.
Nun hat mich heute der Makler angerufen, da er gerade dabei ist die Verträge aufzusetzen und meinte es würden doch noch 13€ monatlich dazu kommen. Dieser Posten dient der Wartung der Gaskombitherme, die in der Wohnung verbaut ist.
Ich nehme mal an, dass für eine Mieteinheit eines Mehrfamilienhauses keine jährlichen Wartungskosten in Höhe von 146€ benötigt werden.
Könnte man dann hier auch mit einer Rückzahlung rechnen, nachdem man die Rechnung eingesehen hat?
3 Antworten
Alle zuviel geleisteten Zahlungen müssen bei der Endabrechnung verrechnet werden.
Und die Kosten muss der Vermieter sowieso am Jahresende komplett nachweisen.
Die Kosten zur Wartung einer Gastherme dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Den Rest kannst Du dann im Rahmen der jährlichen NK-Abrechnung nachprüfen - Rechnungseinsicht.
Als "Denkansatz" :
http://www.heizkoerper-wissen.de/thermenwartung/
Erfahrungsgemäß sollte man für eine komplette Thermenwartung €150 bis €200 veranschlagen.
Ansonsten - warte bitte ab welche Kosten konkret in der Jahresabrechnung auf "Deine" Wohnung umgelegt werden.
das wird eine Pauschale sein, da gibt es nix zurück. Die Wartung kann aber auf den Mieter übertragen werden per Mietvertrag. https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-69-wartung-von-gasthermen.htm
Würde hier aber nicht folgendes gelten?
Wirtschaftlichkeit aus § 556 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 BGB
Ich weiß, dass Hausbesitzer mit Kosten in Höhe von 150-200€ zu rechnen haben, aber als Mieter in einem Mehrfamilienhaus sind die Kosten sicherlich nicht so hoch
du hast eine Gastherme in der Wohnung - wozu dann eine Wartungspauschale? Übertragung auf den Mieter wäre da die bessere Variante.
wenn in jeder Wohnung eine Therme verbaut ist - eine Wartung sollte jährlich stattfinden - bei nem 6er Block - oder gar mehr ....
Weil diese Gaskombitherme einmal jährlich überprüft werden muss?
Ich weiß noch nicht genau, wie das im Mietvertrag definiert wird. Aber dürfte sich das trotzdem nicht wie bei den Nebenkosten verhalten und ich könnte für den fall, dass es günstiger ist, Geld zurück bekommen?
Das ist mir ja bewusst, dass die Kosten auf mich umgelegt werden dürfen. Mir geht es nur um die Höhe der Pauschale, die ich monatlich zahle, die wahrscheinlich höher ausfällt als die tatsächlich anfallenden Kosten.