Rückbuchung trotz Habenbetrag auf Konto. Kontoinhaber ist verstorben.?

1 Antwort

Mit Erbschaftsgeschichten hat man leider meistens erstmal viel (unnötigen) Ärger. Womöglich musst du die Miete zunächstmal aus der eigenen Tasche zahlen, da ihr zu zweit als Erben eingesetzt worden seid.

Der Bank reicht ein Erbschein nicht aus, sondern es braucht auch eine Kontovollmacht bzw. das Konto muss überschrieben werden auf deinen Namen und den deiner Schwester.

Die Bank will sich auf diese Weise wohl absichern, damit nicht du oder deine Schwester ohne Wissen des jeweils anderen eigenmächtig über das Konto verfügen.

In bezug auf den Vermieter denke ich, dass der sicher Verständnis hat, dass es da Komplikationen gibt - ist eben deutsche Bürokratie. Der Vermieter besitzt zumal auch noch die Kaution und kann in diesem Fall darauf zurückgreifen. Eine kurze Nachricht an den Vermieter, dass es mit der Bank Probleme gibt, dass du dich aber drum kümmerst, entspannt die Situation auch.

Danke. Ist tatsächlich so - wie du schreibst. Dieses hatte ich bei Sterbemitteilung auch erfragt und dieses war vom Sachbearbeiter verneint worden...habe damals noch gedacht, das geht aber einfach....

War heute bei der Bank.....die haben sich erst einmal entschuldigt......und ja, eine Hand wußte mal wieder nicht, was die andere tut......ist oft in Deutschland so und man mailt ja lieber als mal zum Telefonhörer zu greifen.  Da ich ehrlich gesagt, lagsam die Schnute voll habe, habe ich die Miete komplett bis Mietende bezahlt wie auch die Energieversorger etc. Gott sei Dank kann ich das wie das andere in solchen Situationen machen.....da möchte ich gar nicht drüber nachdenken und das alles noch mit Trauer. Zinsen gibt es ja sowieso nicht mehr auf`s Geld. Behörden lernt man erst in solchen Situationen kennen und ehrlich da ist es dann völlig egal, wie lange man Kunde bei einem Institut war. Letztlich ist man nur eine NR!