Routinekontrolle Polizei.. nicht weiterfahren .. falsche Reifen .. was nu?

9 Antworten

wie soll er bitte die Reifen wechseln gehen, wenn er sich nicht mit dem Wagen fortbewegen kann

Abschleppen lassen.

Wenn man nicht mehr weiterfahren darf mit einem Fahrzeug, muss es logischer Weise irgendwie bewegt werden, ohne dabei zu fahren.

Und dazu sind Abschleppunternehmen da, die machen das.

Zweit Möglichkeit, zum Reifendienst gehen, Dummiefelgen und Reifen ausleihen. Zum Auto gehen, wechseln. Mit den eigenen zum Reifendienst, Reifenwechsel, wieder zurück, wechseln, die Leihräder zurückbringen.

Eventuell etwa skostengünstiger aber umständlich wie Sau.

Drei Möglichkeiten:

1. Fahrzeug abschleppen lassen

oder

2. Warten, bis sich die Straßenverhältnisse soweit geändert haben, dass die Winterreifenpflicht nicht besteht.

oder

3. Eine Reifenservice ko men lassen, der vor Ort Reifen mitsamt Felgen wechselt.

Übrigens: gegen die Weisung der Polizeibeamten weiterzufahren ist riskant, es könnte mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs enden.

In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass du, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, bestraft werden kannst, wenn du ohne Winterreifen unterwegs bist. Das heißt aber auch, dass du, sobald es keine winterlichen Verhältnisse mehr gibt auf der Straße, sofort weiter fahren darfst. Also warten, bis der Schnee von der Straße geschmolzen ist, und dann wegfahren. Wäre meine Option.

Was für Wetterverhältnisse habt ihr aktuell?

Bei freier, trockener und nicht glatter Straße darf man auch mit Sommerreifen fahren.

Zur Not müsst ihr halt warten, bis das wieder der Fall ist.

Viele Grüße

Michael

Sollte er,mit dem Auto,dort wo er steht, den Verkehr gefährden,hätte die Polizei schon den Abschleppdienst gerufen.Da das offenbar nicht der Fall ist,muss das dann wohl Dein Mann tun.

60 Euro^^ an diesen lächerlichen Strafen sollte man mal arbeiten.

Zu erwähnen sei noch,das eine Winterreifenpflicht ,nur bei winterlichen Verhältnissen vorliegt.Liegt kein Schnee oder ist die Fahrbahn nicht vereist,sind sie keine Pflicht.