Rottweiler in Eigentümergemeinschaft?
Hallo. Ich und meine Mutter leben in einer Wohnung (gehört uns). Unsere Nachbarn sind Miteigentümer des gesamten Hauses. Einmal im Jahr findet eine Eigentümerversammlung statt, wo Dinge besprochen, umbauten beschlossen, etc. Unser Garten ist eigentlich ein gemeinschaftsgarten, aber wir haben untereinander abgesprochen, dass wir die Gärten trennen durch kleine planzen, die lediglich zur Kennzeichnung der untereinander ausgemachten Grenze dienen. Meine Mutter und ich haben die sorge, da der Nachbar extrem geschockt war, als wir einen Rottweiler bekommen haben und dazu kommt, dass sie einen kleinen Jungen haben (5), welcher öfter mal bei uns drüben im Garten war (seit dem Rottweiler nicht mehr) und er schon zu uns gesagt hat, dass seine Mutter zu ihm gesagt hat, dass der Hund später mal böse wird, dass die Nachbarn in der Eigentümerversammlung gegen den Hund klagen werden, wenn dieser mal größer ist. Hunde sind eigentlich erlaubt in unserer Wohnung. Meine Frage: Haben sie die rechtlichen Mittel, wenn alle Eigentümer gegen den Hund sind, dass wir ihn abgeben müssen? Ich gehe mit ihm regelmäßig zur Hundeschule und werde viel Fleiß in die Erziehung stecken. Wenn wir immer aufpassen werden und den Hund im Garten nie aus den Augen lassen und immer an der Leine haben, können sie trotzdem dafür sorgen, dass wir den Hund abgeben müssen?
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Gute und auch richtige Antworten sind bereits vermerkt!
Nun fassen Sie sich mal an die eigene "Sorgennase"!
Welches Gefühl würde Sie persönlich, auch wenn Sie jetzt dazu vielleicht noch etwas jung erscheinen, als sorgevollem Elternteil plagen, wenn im gleichenb Garten, ohne sicheren Drahtverhau, ein als allegemein gefährlich eingestufter Rottweiler freinen Zugang zu einem Kleinkind hätte?
Was geschieht, wenn der Rottweiler wider Erwarten zubeißt und das Kind verletzt oder tötet? - Wie ist ein solches Risiko auszuschließen?
Durch Hundeschulunterreicht mit Sicherheit nicht 100 %-tig!
Von solchen Hundattacken sind die Zeitungen voll.
da spielt die rasse kaum eine rolle, bissattaken von listenhunden werden einfach in der zeitung mitgeteilt,alle 1001andern halt nicht...auch golden retriever u.labradore beissen auch u.zwar öfter, nur sind die personenschäden meist geringer u."unspektakulärer" als ein sogenannter kampfhundeangriff...mir wärs egal ob der pekinese, der labrador mein kind beisst, die kinsequenzen würden die halter zu spüren bekommen...den auch ein pekinese kann einem kleinkind lebenslange narben zufügen...ich persönlich traue den kleine hunden weniger(als nachbars rotti)da sie meist weder erzogen noch artgerecht gehalten werden...egal welche hunderasse, es ist ein tier u.es kann immer zu unberrechenbaren situationen kommen...man kann viel vorbeugen,mit prägung,sozialisierung u.erziehung...
Die Eigentümergemeinschaft kann mehrheitlich bestimmen, ob Hundehaltung erlaubt werden soll oder nicht.
Habillo:
Ein bestimmtes Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen, insbesondere von Kampfhunden, giftigen Schlangen, nicht giftigen Reptilien oder Pfeilfröschen kann durch Mehrheitsbeschluss ebenso angeordnet werden wie die zahlenmässige Beschränkung der Tierhaltung (vergl. § 14 Wohnungseigentumsgesetz, Komm. Bärmann Rd.Nr. 36, 2013)
Delveng hat es noch kürzer gefasst.
Wenn die Eigentümerversammlung beschließt, daß ein Rottweiler nicht im Haus gehalten werden darf, dann ist das halt so. Dann muß der Hund weg. Im Gegenzug kannst du dich bei anderen Themen quer stellen.
... die Eigentümer dürfen, die Literatur ist voll davon, was Außenanlage und Treppenhaus/Kedller angeht, durch Beschluß ordnen.
Besprechen reicht dafür allerdings nicht aus.