Rotlicht"verstoß" um Rettungsgasse zu bilden?

9 Antworten

Hallo 19andy89,

grundsätzlich musst Du einem nahenden Rettungsfahrzeug, welches mit Sonder- und Wegerechten unterwegs ist, "freie Bahn" schaffen. Natürlich nur, sofern dies möglich ist, ohne Dich oder Dritte dabei zu gefährden.

Um einem Einsatzfahrzeug an einer roten Ampel die Durchfahrt zu ermöglichen kann es tatsächlich notwendig sein, die rote Ampel "zu überfahren".
Natürlich ist das von den örtlichen Gegebenheiten abhängig, aber in der Regel reicht es dabei, ein kleines Stück in den Kreuzungsbereich hineinzufahren. Meistens ist es nicht notwendig, vor dem Rettungsfahrzeug die komplette Kreuzung zu durchfahren (dies geht leicht mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher).

Verfügt die besagte Ampel nun über einen festen Rotlichtblitzer, dann kann es durchaus sein, dass Du Post bekommst. Das kommt letztendlich 1.) darauf an, ob das Rettungsfahrzeug auf den Fotos zu sehen ist und daher eindeutig zu erkennen ist, dass Du diesem "nur" Platz machst und 2.) darauf an, ob diese Situation dann auch von einem Mitarbeiter so erkannt wird (ggfs. werden heute Fotos schon elektronisch ausgewertet oder der Mitarbeiter guckt bei der Masse an Fotos nicht mehr so genau hin...). In 99% der Fälle ist es aber so, dass das Rettungsfahrzeug direkt nach Dir auch geblitzt wird, damit ist die Sache dann klar (Ausnahme: Die Ampel wird zwischen Dir und dem Rettungsfahrzeug "grün"). Wird die Situation im Vorfelde eindeutig erkannt, dann wird das OWI-Verfahren meist gar nicht eingeleitet - sprich: Du bekommst gar nicht erst Post.

Ist das Rettungsfahrzeug auf den Bildern nicht zu sehen oder rutsch dies einem Mitarbeiter durch, dann kannst Du entsprechend Protest bei der ausstellenden Behörde einlegen. Am besten schriftlich mit dem Hinweis, dass Du lediglich ein paar Meter vor gefahren bist, um dem Rettungsfahrzeug Platz zu machen. Am besten noch angeben, um was für ein Rettungsfahrzeug es sich gehandelt hat... Feuerwehr? Polizei? Rettungsdienst? THW? Gerade bei Rettungsdienstfahrzeugen ggfs. auch noch, welche Firma (Feuerwehr, DRK, privater Rettungsdienst, ...).
Das Ordnungs- bzw. Straßenverkehrsamt kann dann bei der zuständigen Leitstelle anfragen, ob in diesem Bereich zu der gegebenen Zeit ein Rettungseinsatz vorgelegen hat - und wenn die das bestätigen kann, ist das Verfahren ebenfalls vom Tisch.

Kleiner Tipp: Ich persönlich versuche immer, mir das Kennzeichen oder den Funkkenner zu merken. Nur für alle Fälle.

Danke dir für deine ausführliche antwort :)

Indem du die rote Ampel überfährst, handelst du ordnungswidrig. Allerdings ist dieses ordnungswidrige Handeln gerechtfertigt (§ 16 OwiG), so dass es nicht zu einer Ahndung kommt.

Passiert alle Nase lang in jeder Großstadt, Überwachungskameras blitzen das häufig. Oft wird der Betroffene noch nicht einmal angeschrieben, wenn nach dem "Rotlichtsünder" ein mit Blaulicht fahrendes Rettungsfahrzeug erkennbar ist.

Grundsätzlich gilt:

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Einsatzfahrzeugen "sofort freie Bahn zu schaffen", ist es zulässig´, selber - kurzzeitig und unter Beachtung aller Vorsicht - die Regeln der StVO zu übertreten.

Der Fall, den Du schilderst, kommt recht häufig vor. Dann darfst Du aber eben nur so weit über die Ampel fahren, wie es nötig ist, und musst dabei darauf achten, dass Du keinen anderen Verkehrsteilnehmer und auch Dich selber nicht in Gefahr bringst.

Ein anderer recht häufiger Fall sind Autobahn-Baustellen mit einspuriger Verkehrsführung - man hat links und rechts 'ne Leitplanke und kann dem Einsatzwagen nicht zur Seite ausweichen. (Oder auch in einer beidseitig zugeparkten Einbahnstraße in der Innenstadt.) Dann ist es zulässig, schneller als die da üblicherweise angegebenen 60 oder 80 km/h (oder 30 in der Einbahnstraße) zu fahren, bis es eine Ausweichmöglichkeit gibt.

Ich musste mal 4 km vor dem Einsatzfahrzeug herfahren. Man, hat der gedrängelt. Aber über 140 km/h wurde er dann doch kleiner im Rückspiegel.

Wieso ne solange strecke?

@19andy89

Auch wenn's hier als Witz gemeint war - so was kann z. B. in Autobahn-Baustellen mit einspuriger Verkehrsführung schon mal vorkommen ...

@claushilbig

Da wäre dann die Frage, ob man das muss.

@wiki01

Auf die Frage gibt's ein klares Jein als Antwort... ;-)

Ich meine, man sollte es tun, wenn es geht, aber wer sich das nicht zutraut, sollte es dann doch lieber lassen - schließlich darf man beim Versuch, "freie Bahn zu schaffen" niemanden gefährden, auch nicht sich selbst ...

Da an solchen Ampeln immer zwei Fotos in einem bestimmten Abstand gemacht werden , kann man genau sehen wie weit du in die Kreuzung gefahren bist , oder die Strasse komplett überquert hast . Bist du ein kleines Stück weit in die Kreuzung hinein gefahren um Platz zu machen und dann angehalten bist , passiert normalerweise nichts .