Rotlichtverstoß in verlängerte Probezeit?

5 Antworten

hab ich mein Aufbauseminar erfolgreich absolviert

Offensichtlich war es ja nun doch nicht so erfolgreich.

Deine Ausreden "ortsunkundig" und "im fließenden Verkehr mit geschwommen" hätten einem Menschen das Leben kosten können. Zu argumentieren, es war ja nur eine rote Ampel, ist ziemlich oberflächlich und gedankenlos.

Keine Ahnung was du mit dieser Antwort bezwecken möchtest. Ich habe lediglich die Fakten aufgezählt und fange nicht an mit hätte, wen und Aber! Es ist sicher nicht schön ne Roten ampel überquert zu haben das weiß ich auch! Fakt ist es ist so passiert und nichts weiter! schönen Tag noch

@denisfreestyle

Mir ist schon klar, dass meine Antwort nicht das ist, was Du gerne hörst.

Aber wenn du ehrlich zu Dir selbst bist wirst Du feststellen, dass sie vielleicht nicht unbegründet ist.

@Schnoofy

Mir ist schon klar, dass meine Antwort nicht das ist, was Du gerne hörst.

Dir ist aber offensichtlich nicht klar, dass in den Richtlinien/Netiquette folgendes steht:

Die Pauschalisierung, vehemente Abwertung gegensätzlicher Ansichten oder verbissene Verteidigung einer „einzig wahren Ansicht“ sind kontraproduktiv und helfen dem Fragesteller nicht weiter. Es geht bei gutefrage.net nicht darum, Recht zu behalten sondern darum, dem Fragesteller zu helfen   

............................

Dem Fragesteller auch wirklich weiterhelfen

Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“

Du solltest Dich mal fragen, inwieweit Deine Antwort dem Fragesteller bei der Frage, welche Strafen ihn erwarten, weiterhilft.

Dir ist hoffentlich schon klar, dass Du auf die Frage nicht ein Stück eingegangen bist.

Nun zu Dir denisfreestyle, ich erspare mir eine eigene Antwort und verweise auf die richtige und vollständige Antwort von Parhalia die sachlich und nüchtern auf Deine frage eingegangen ist 

@TheGrow

Du solltest Dich mal fragen, inwieweit Deine Antwort dem Fragesteller bei der Frage, welche Strafen ihn erwarten, weiterhilft.

Du wirst es nicht glauben - genau das tue ich.

Du die Antwort auf diese Selbstbefragung lautet, dass dem Fragesteller langfristig am Besten geholfen, wenn man ihm sein Fehlverhalten deutlich vor Augen führt, mit dem Hintergedanken, bei ihm ein Umdenken zu bewirken.

Aber auf solch eine Gedanken muss ja nicht gleich jeder Oberlehrer kommen.

@denisfreestyle

ich schliesse mich der Meinung von Schnoofy an, immerhin schreibt der Fragestelle ja, er braucht seinen Lappen berufsbedingt!!
Und von jemanden der den Lappen für seinen Job braucht erwarte ich, dass er sich noch genauer an die Vorschriften hält.

@troublemaker200

Die Meinung kann er ja auch vertreten, da spricht ja auch nichts dagegen. Aber es spricht viel dagegen, wenn man nur seine Meinung äußert ohne auch nur im Ansatz die Frage zu beantworten.

Mit der Äußerung seiner Meinung hilft er dem Fragesteller bei der Beantwortung der Frage, welche Strafen ihn erwarten nicht ein Stück weiter.

Im übrigen, Niemand fährt völlig Fehlerfrei. Wie heißt es so schön:

Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein

Fahrt ihr denn wirklich selber so fehlerfrei, dass ihr behaupten könnt der Fragesteller führt hier nur eine Ausrede an und das Euch so ein Fehler nie passieren könnte?

@TheGrow

TheGrow

Wenn Sie hier betonen, dass die Frage nicht zur Zufriedenheit beantwortet wurde (was ich hier anders sehe), frage ich mich aber doch, warum Sie mit dem erhobenen Zeigefinger durch die Antworten marschieren ohne selber eine korrekte Antwort anzubieten.

@Kometenstaub

warum Sie mit dem erhobenen Zeigefinger durch die Antworten marschieren ohne selber eine korrekte Antwort anzubieten

Ich habe die korrekte Antwort angeboten in dem ich folgenden Satz geschrieben habe:

ich erspare mir eine eigene Antwort und verweise auf die richtige und vollständige Antwort von Parhalia die sachlich und nüchtern auf Deine frage eingegangen ist 

Der Antwort von Parhalia war nichts hinzuzufügen, insofern währe es unsinnig das was schon richtig und vollständig angeführt wurde mit eigenen Worten zu wiederholen. Man kann auch eine korrekte Antwort per verweis anbieten.

Moralisieren ist kein hilfreiches Kriterium

2x innerhalb der PZ erwischt ist ordentlich.
Selbst als ortsfremder solltest Du wissen, dass man bei rot stehen bleibt. Auch in Bielefeld, auch wenns "nur" 0,58 sec waren, auch bei fliessendem Verkehr.

Von jemanden der berufsbedingt seinen Lappen braucht erwarte ich, dass er sich noch genauer an die geltenden Vorschriften hält.

Selbst als ortsfremder solltest Du wissen, dass man bei rot stehen bleibt. Auch in Bielefeld, auch wenns "nur" 0,58 sec waren, auch bei fliessendem Verkehr.

Meiner Erfahrung nach sind solche Begründungen wie "bin im Verkehr mitgeflossen und nicht gesehen" einfach eben nur Ausreden, sondern der/diejenige hatte keinen Bock an der Ampel zu warten, hat noch mal Gas gegeben und ist trotzdem bei Rot drüber. Sehe ich jeden Tag.

Wenn Du noch in der ( verlängerten ) Probezeit bist, so bekommst Du laut Deinen diesbezüglichen Handlungsbeschreibungen jetzt erst einmal von der Führerscheinstelle Post mit der Empfehlung der FREIWILLIGEN Teilnahme an einer "verkehrspsychologischen" Beratung. Direkte ( weitere ) Auswirkungen bis auf die Konsequenzen des Bussgeldbescheides hat es dann aber nicht.

Bedenke nur halt, dass Du damit lediglich einen A - oder 2 x B der allgemeinen Verstosskategorie von einem Entzug Deiner Fahrerlaubnis nebst kostenpflichtiger MPU entfernt bist.

Dann ist die "Fahrkarte" bis zur Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens weg.

Und unter 3 Monaten ohne "Fahrkarte" läuft dabei absolut auch nichts.

vielen Dank für die schnelle und Aufklärende Antwort dann bin ich ja erleichtert....Hatte gedacht die MPU jetzt schon machen zu müssen....

Hallo Parhalia,

Deine Antwort ist sachlich, nüchtern, ohne irgendwelche Anfeindungen und vor allem vollständig und korrekt.

Von mir gibt's daher einen Pfeil nach oben und ein Danke.

Zudem habe ich mir erlaubt im Thread von  Schnoofy auf Deine gute Antwort hinzuweisen.

Solche wie Deine Antworten, helfen hier den Fragestellern auch weiter.

@TheGrow

Zudem habe ich mir erlaubt im Thread von  Schnoofy auf Deine gute Antwort hinzuweisen

Was dem übrigens ziemlich egal ist weil er sich von selbsternannten Oberlehrern nicht vorschreiben lässt was er zu Denken und zu Schreiben hat.

@Schnoofy

Wer hier der selbsternannte Oberlehrer ist, kann man ja ganz gut Deinem Thread entnehmen.

Im übrigen schreibe ich Dir Garnichts vor.

Die Richtlinien vom Forum hingegen schreiben hingegen ganz klar vor, dass die Antwort dem  Fragesteller wirklich weiterhelfen soll.

Aber die Frage, welche Strafe er erwarten muss, hast Du nicht einmal im Ansatz beantwortet

@TheGrow

Fakt ist also, dass die "Fahrkarte" für mindestens 3 Monate futsch ist.  Ganz schön blöd für einfach "mitschwimmen" und nicht auf das Rotlicht achten.  Gerade in einer fremden Stadt bewege ich mich doch besonders UMsichtig....

@TheGrow

Weil meine diesbezügliche Antwort dem Fragesteller nicht helfen würde.

Ich bin nicht die zuständige Behörde, die Maßnahmen veranlasst und welche das sein werden, wird ihm in ca. 4-6 Wochen ohnehin aus erster Hand mittels Bescheid zur Kenntnis gegeben wird.

Bis es so weit ist helfen ihm spekulative Mutmaßungen, selbst wenn sie auf dem aktuellen Bußgeldkatalog beruhen keinen Schritt weiter.

@Kometenstaub

Fakt ist also, dass die "Fahrkarte" für mindestens 3 Monate futsch ist.

Nein, fakt ist was Parhalia angeführt hat:

von der Führerscheinstelle Post mit der Empfehlung der FREIWILLIGEN Teilnahme an einer "verkehrspsychologischen" Beratung. Direkte ( weitere ) Auswirkungen bis auf die Konsequenzen des Bussgeldbescheides hat es dann aber nicht.

Der von Parhalia  angeführte Bußgeldbescheid wird übrigens laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt ausfallen:

*****************************************************************

Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

*****************************************************************

@Schnoofy

Bis es so weit ist helfen ihm spekulative Mutmaßungen

Das ist völlig korrekt. Spekulative Mutmaßungen helfen den Fragesteller in der Tat nicht weiter.

Nur das was Parhalia  angeführt hat ist weder spekulativ, noch eine Mutmaßung, sondern beruht auf der gesetzlichen Grundlage des Paragraphen 2a StVG und zwar dem zweiten Absatz und der Nummer zwei bzw, nach einem weiteren A oder zwei weiteren B - Verstößen nach der Nummer drei.

@TheGrow

Parhalla sagt aber auch:

"Dann ist die "Fahrkarte" bis zur Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens weg.

Und unter 3 Monaten ohne "Fahrkarte" läuft dabei absolut auch nichts."
@Kometenstaub

"Parhalia" schrieb, dass die Fahrkarte NACH einem WEITEREN "A" - Verstoss, oder 2×B  entzogen werden wird.

@TheGrow, vielen Dank für dieses grosszügige und umfangreiche Lob.😊 In solchen Fragen steht für mich stets die bestmögliche Hilfestellung für die Fragesteller im Vordergrund. Belehrungen und "Schelte" sind demnach weder hilfreich, noch stehen sie mir zu.😉

Du hast Dich verkehrswiederig verhalten.Das Du Deinen Führerschein berufsbedingt brauchst, interessiert Keinen. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, darf sich nicht wundern. Das ist auch gut so. Dafür sind die Verkehrsregeln da.

Erstmal nur die Empfehlung zum Besuch eines Psychologen. Und das würde ich dir auch empfehlen.