Rote Ampel überfahren, zweimal geblitzt, Fahrverbot umgehen?
Hallo Leuz,
ich habe ein Problem.
Ich bin heute außerhalb (wo fast keiner fährt) über eine rote Ampel gefahren, da ich mich verfahren habe und auf der Kreuzung drehen wollte. Es war nur noch jemand anderes auf der Kreuzung, der mir allerdings gewunken hat, dass ich wenden durfte. Ich war wie gesagt beim Wenden und deshalb sehr langsam. Doch in dem Moment wurde ich geblitzt, und dann sogar noch einmal weil ich so langsam war. Ich habe mich schon ein bisschen im Internet informiert: 4 Punkte (die sind mir egal), 200€ (auch nicht das Problem) aber 1 Monat fahrverbot!!! Gibt es da eine Möglichkeit das Verbot zu umgehen? Ich bin nämlich auf mein Auto angewiesen! zB um zum Pferd zu fahren, zur Arbeit, meine Kinder von der Schule abzuholen, Einkaufen und und und .... . Was kann man denn da machen? Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir antwortet.
Viele Grüße Heidi
14 Antworten
Normalerweise kann man es nicht umgehen.
Im TV - bei so ner Sendung - war mal so ne Frau auf ihr Auto angewiesen wegen Arbeit (Außendienst oder so)
da haben die Polizisten gesagt, sie können evtl das Bußgeld höher machen usw.
Glaub allerdings NICHT dass es umgangen werden kann..
Das Fahrverbot kannst du im Urlaub nehmen - du gibst denen Bescheid, wann du Urlaub hast und dann gibst du den Führerschein für 4 Wochen ab.
Die Kinder mußt du dann mit dem Bus abholen und einkaufen auch mit dem Bus oder zu Fuss.
Das ist nun mal so, die Zeit des Fahrverbots kannst Du Dir aber aussuchen, mache es, wenn Deine Kinder Ferien haben.
Da wirst du Pech haben, außer wenn es bedeutet, das du einer besonderen Härte unterliegen würdest und sonst nichts gegen dich orliegt, dann kann bei Verdopplung der Strafe daon abgesehen werden.
Eine besondere Härte liegt vor, wenn du z.B. im Außendienst arbeiten würdest und dein Führerscheinverlust einen Jobverlust einbringen würde. Aber die Kinder in die Schule bringen und zum Pferd zu gehen, ist dem Sachbearbeiter ziemlich schnurz.
Hallo, Guck nochmal lieber ob die das Strafmaß im richtigen/aktuellen Bußgeldkatalog gelesen hast. ich musste 250€ zahlen...und seit diesem Jahr sind doch ziemlich alle Bußgeld wesentlich höher geworden.WAS DU MACHEN SOLLTEST ist immer ein Widerspruch einlegen. Wenn du den anderen an der Kreuzung wiederfinden kannst, dann bitte Ihn dir als Zeuge zu helfen. Hätte ich damals Widerspruch eingelegt, hätte ich überhaupt keine Strafe bekommen, denn nach einne halben Jahr kam heraus, dass die AMpel nicht geeicht war.....aber verlass dich nciht darauf!!!