Rote Ampel überfahren weil die sonne geblendet hat, bundespolizei hat mich nicht angehalten, kommt da noch was?

3 Antworten

Wenn ein Bundespolizist eine Ordnungswidrigkeit sieht muss er sie eigentlich zur Anzeige bringen. 

Weder Bundespolizisten, noch Polizisten der Landespolizei müssen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.

Bei Ordnungswidrigkeiten hat jeder Polizeibeamte im Gegensatz zu Straftaten einen Ermessensspielraum und kann dementsprechend auch von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige absehen

Wenn sie es gesehen haben, dann wahrscheinlich schon, wann war es denn?

Vielleicht haben sie es auch nicht gesehen, vielleicht hat die Sonne sie auch geblendet ^^

Das war vor ca einer stunde. Und wie gesagt die ampel ist sonst immer am sonntag aus.. es war also auch nur ein missverständnis meinerseits 

Hallo Titigerlilly,

ob da noch was nach kommt, kann Dir keiner beantworten.

Grundsätzlich währe es aber natürlich durchaus möglich das da noch was nachkommt. Auch wenn die Bundespolizei grundsätzlich gesehen wie Du schon richtig geschrieben hast nicht für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten  zuständig ist, bedeutet das nicht, dass sie diese Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht feststellen darf.

Das bedeutet im Klartext, dass die Bundespolizeizisten durchaus wegen des Rotlichtverstoßes eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen können, nur liegt die Endbearbeitung nicht bei der Bundespolizei, sondern bei der Landespolizei.

Für Dich ist das Ganze aber völlig belanglos. Haben Dich die Bundespolizisten benanzeigt wird  Dir je nachdem ob Dir vorgeworfen wird, ob das Rotlicht länger als eine Sekunde oder kürzer eine Sekunde rot anzeigte laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erst ein Anhörungsbogen und später dann einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide zugestellt.


Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot Ja, einen Monat

A - Verstoß


Der A Verstoß hat nur dann eine Folge, wenn man sich noch in der Probezeit befindet. Ist das der Fall ist eine Nachschulung fällig dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können und zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Aber vielleicht hast Du auch glück gehabt und die beiden Polizeibeamten der Bundespolizei schreiben diesbezüglich nichts. Verpflichtet was zu scheiben, sind sie jedenfalls nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe dass die polizisten einen guten tag hatten und ein auge zugedrückt haben.. Mein problem ist halt, dass ich sie ja sozusagen überholt habe (die straße ist an der kreuzung einspurig), weil ich ja dachte dass sie den anderen pkw angehalten haben. Naja mal schauen ob da noch was kommt...

@Titigerlilly

Ich denke was anderes als abzuwarten bringt auch nichts, denn abzuschätzen ob was kommt ist reine Spekulation die Dich nicht weiter bringt. 

@TheGrow

Ja das stimmt allerdings, mehr als abwarten kann ich jetzt eh nicht. Auf jeden fall vielen dank für die wirklich gute antwort bzw hilfe :)