Rote Ampel Blitzer, heute vor 3 Monaten, verjährt?

10 Antworten

Sieht so aus, als käme da nichts mehr. Die 3-Monats-Frist wird in den seltensten Fällen bis zum letzmöglichen Punkt ausgereizt, hättest also im Normalfall schon längst Post bekommen.

Vermutlich hatte der Blitzer einen Defekt oder der Film war voll. Kann auch sein, daß Vandalen Farbe aufgesprüht haben.

Wer geblitzt wurde, der darf die Zeit bis zum Bußgeldbescheid genießen – denn die Hoffnung bleibt ja bis zum Schluss. Roland Fritzsch, Verkehrsrechtexperte von www.blitzerblog.de muss immer wieder Fragen nach möglichen Fristen beantworten, die zwischen Verstoß und Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen liegen darf.

Ganz klare Sache: “Drei Monate und noch mal 14 Tage für den Postweg!” Ist innerhalb dieser Zeit nichts gekommen, so kann der Vorgang abgehakt werden. Allerdings sollte man darauf achten, so empfiehlt der Hannoveraner Rechtsanwalt, dass jede behördliche Aktion diese Frist wieder um 3 Monate verlängert. Von einer endgültigen Verjährung von begangenen Ordnungswidrigkeiten kann also erst dann geredet werden, wenn man definitiv etwas über drei Monate nichts von Gemeinde, Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört hat. Auch ein eigenes tätig werden, z.B. ein schriftliches Nachfragen, verlängert die Frist um weitere drei Monate.

http://www.blitzerblog.de/geschwindigkeitsverstoss/verjahrungsfrist-3-monate-nach-dem-blitz/

davon kann man nicht ausgehen .

Tattag war der 24.2 . Die Behörde hat jetzt 3 Monate zeit gegen dich als Fahrer zu ermitteln . Sollte ein Anhörungsbogen ausgedruckt werden beginnt diese Frist von neuem zu laufen !

Tattag 24.2 ----max 3 Monate -----> 23.5 Ausdruck Anhörungsbogen --------max 3 Monate -----> 22.8 erlass Bußgeldbescheid

Ob du einen Anhörungsbogen bekommst oder nicht ist irrelevant

Drei Monate und noch mal 14 Tage für den Postweg.
Ist innerhalb dieser Zeit nichts gekommen, so kann der Vorgang abgehakt werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass jede behördliche Aktion diese Frist wieder um 3 Monate verlängert.

Quelle: blitzerblog.de

Die Verjährungsfrist laut OWiG liegt bei 6 Monaten. Für den Postweg rechnet man 3 Tage nach Aufgabe zur Post.