Rotblitzer von hinten wegen falscher Richtung geblitzt - Konsequenzen

7 Antworten

Hab keinen Verkehrsrechtsschutz, aber ich dachte vll könnte man ja einen Brief ála "Man sieht mich mein Gesicht doch gar nicht und es kann ja irgendwer anders aus der Familie gewesen sein" losschicken, Ich hab mich noch nicht genau informiert, wie da die Briefwege und Zuständigkeiten sind. Fahrverbot würde ich im schlimmsten Fall einen Monat bekommen dazu 4 Punkte und 200 Euro wenn es als "Über Rot fahren bei mehr als 1sec Rot" gewertet wird, was ich aber schon sehr krass finde. @Antiveganer5 Es war halb 2 Nachts niemand war auf einer der Straße und ich musste wenden bevor ich mich total verfahre, also mal ganz ruhig, ist mein erstes Vergehen, wenn man es denn nun so nennnen kann.

Ein Brief ála "Man sieht mich mein Gesicht doch gar nicht und es kann ja irgendwer anders aus der Familie gewesen sein" mach mal.
Dir macht das führen eines Fahrtenbuches bestimmt viel Spaß.

@Ellwood

Fahrtenbuch wird kaum beim ersten mal angeordnet, ist auch nicht weiter schlimm und zeitlich sehr begrenzt. Um Missverständnisse zu vermeiden: ich hab 0 Punkte und bin in SF 26

Klarheit kann letztlich nur eine Akteneinsicht bringen. Und grundsätzlich kann schon bei einem erstmaligen Verstoß ein Fahrtenbuch verhängt werden.

Das kostet in der Regel ca. 85,00 EUR Verwaltungsgebühren und muss meist für ein Jahr geführt werden. Wenn dann aber wieder etwas passiert, bei dem man nicht argumentieren kann, wie hier, dass evtl. gar kein Verstoß vorliegt, kann man sich später nicht mehr darauf berufen, dass man den Fahrer nicht (er)kennt, sondern dann sing (je nach Verstoß) auch Punkte in Flensburg zu erwarten.

In jedem Fall sollte ein Fahrtenbuch ernst genommen werden, da dieses - spätestens - bei einem weiteren Verstoß kontrolliert wird. Jedenfalls ist das in Berlin so üblich.

Rechtsanwalt Stephan Becker aus Berlin (Verkehrsrechtsanwalt)

Falls überhaupt geahndet wird, kann dir kein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, denn du hattest ja Grün. Vorgeworfen werden kann dir höchstens

  • das Nichtbefolgen der durch runde blaue Schilder mit weißen Pfeilen oder durch Pfeile auf der Fahrbahn vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Das kostet (ohne Gefährdung) sagenhafte 10 (zehn) Euro Verwarnungsgeld.

oder

  • das Nichtbefolgen eines ausdrücklichen Wendeverbots (rundes weißes Schild mit rotem Rand mit rot durchgestrichenem Wendepfeil). Das kostet 20 Euro Verwarnungsgeld.

Zahlen und die Sache ist erledigt.

Das sehe ich auch so. Bin nicht gleich drauf gekommen. An der Haltelinie ist doch eine Induktionsschleife, sonst kann ja nicht festgestellt werden, wie lange die Rotphase schon war. Da ist er ja nicht drüber gefahren. Also, kein Rotlichtverstoß.

Ich schließ mich einfach mal Jotes (was soll man auch sonst tun, nach seiner Antwort).

Falls überhaupt etwas kommt, wird das das nichtbefolgen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung sein, das ein Kleines Verwarnungsgeld nach sich zieht. Also zahlen und es als Lehrgeld abheften.

Falls du noch in Probezeit bist, hätte dies auch keine weiteren Maßnahmen zur Folge.

problematisch. Hast du Verkehrs-RS? Hast ja kein rotes Signal überfahren. aber das Andere, naja.