Rotblitzer (abbiegen, Kreuzung)

Verkehrssituation - (Auto, Verkehr, Verkehrsrecht)

12 Antworten

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§ 11 StVO Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.


Das wird als einfacher Rotlichtverstoß gewertet.

Kostet Dich also 90€, plus 23,50€ Gebühren und 3Punkte.

Und was ist mit meinem Führerschein? :(

@libelling

Deiner Fahrerlaubnis droht keine Gefahr, kein Fahrverbot, nur die 3 Punkte. Solltest Du noch in der Probezeit sein dann drohen auch Probezeitmaßnahmen.


Zugegeben, es ist ein Grenzfall der Dir passiert ist. Das Einfahren in eine Kreuzung an der es sich staut, also ein Verstoß gegen den § 11 StVO Abs.1, kostet Dich nur 20€.

Normalerweise hast Du auch keinen Rotlichtverstoß begangen, denn Du bist bei Grün in die Kreuzung eingefahren. Der Haken daran ist aber:

Als es Rot wurde standest Du noch vor oder nur teilweise im Schutzbereich der Ampelanlage, dann bist Du aber weiter gefahren und letztendlich hast Du dadurch den Rotlichtverstoß vollendet.

@Crack

Alles klar, danke :) Nee aus meiner Probezeit bin ich zum Glück schon ein paar Jahre raus und habe mir auch noch nie was zu Schulden kommen lassen und jetzt habe ich einmal nicht aufgepasst -.-* Ich bete ja immer noch ein bisschen, dass doch noch ein anderer Fahrer neben mir fuhr und der geblitzt wurde, weil ich zu dem Zeitpunkt als das Ding blitzte eigentlich noch stand...aber vll bin ich ja auch nur ein bisschen gerollt...wie dem auch sei - jetzt heißt es erstmal die nächsten Wochen abwarten und vll habe ich ja doch Glück :)

@libelling

Beste Antwort hier, so ist es!

Ich denke - so wie es in der Frage beschrieben ist - das der "Blitzer" von einem anderen Fahrzeug ausgelößt wurde. Mit etwas Glück bekommst du dann keine Post.

Du bist ja nicht erst bei rot über die Ampel sondern schon vorher, und konntest einfach zu diesem Zeitpunkt die Kreuzung nicht verlassen, dh wenn du eine Strafe wegen "über Rot fahren" bekommst, solltest du widerspruch einlegen, Allerdings könnte man dich dafür belangen auf dem Radstreifen zu stehen, du hättest vor ihm warten müssen bis hintendran genug platz ist um vorzurücken, glaube aber nicht das dir da jemand versuchen wird an den karren zu fahren... Auf jedenfall wenn Post kommt würd ich erstmal rabatz machen

Wenn man mich dafür belangt, dass ich auf dem Radstreifen war ist mir das egal...zahl ich eben ein Bußgeld und bekomme vll noch ein paar Punkte, aber ich kann es mir im Moment leider nicht leisten meinen Führerschein für vier Wochen abzugeben :(

Hi, mir ist heute etwas ähnliches passiert, bloß ist meine Frage wurde ich geblitzt, weil die Dinger schaffen ja nur zwei Fahrtrichtungen und ich vermute da ich von einer verkehrsberuhigteren Straße auf eine Bundesstraße abgebogen bin, dass ich nicht geblitzt worden bin. Macht glaube ich mehr Sinn die Kapazität nicht auf eine solche Straße zu verschwenden. Meine Frage ist: Ist es prinzipiell möglich das mich das Beast aus der Position aus geblitzt haben kann? (siehe Bild, roter Weg) http://on.cx/display-i8201bl211v.html

Entscheidend ist, ob Du die weiße Linie an der Ampel bereits überfahren hattest, als es rot wurde. Wenn Du schon sehr weit in der Kurve warst, kann der Blitzer übrigens beim Linksabbiegen Dein Kennzeichen nicht mehr erfassen. Der Blitz könnte ja auch durch nachfolgende Fahrzeuge ausgelöst worden sein. Beim Rotlichtverstoß gibt es leicht einmal ein Fahrverbot. Genaues kannst du Dir per Suchmaschine 'raussuchen. Die Zeit spielt auch eine Rolle, die seit dem Rotwerden verstrichen ist. Aber vermutlich trifft es Dich ja gar nicht.

Soweit ich mich erinnern kann hab ich den Haltestreifen schon überfahren, aber leider stand ich komplett gerade zum Blitzer, habe also noch nicht eingelenkt (ist eine relativ große Kreuzung)

Nun, ich denke, es kommt darauf an, wie weit du in die Kreuzung eingefahren bist. Der Blitzer löst ja aus, wenn in einem bestimmten Bereich gefahren wird. Das zweimalige Blitzen ist dafür gedacht, eine Behauptete Bremsung zu überprüfen oder zu widerlegen. In deinem Fall müsste bereits das erste Foto zeigen, dass du bereits im Kreuzungsbereich warst. Daher denke ich nicht, dass da was nachkommt.

In deinem Fall müsste bereits das erste Foto zeigen, dass du bereits im Kreuzungsbereich warst. Daher denke ich nicht, dass da was nachkommt.

Gerade deshalb wird etwas "nachkommen".