Rollos runter lassen = Lärmbelästigung?

13 Antworten

Sie hat natürlich das Recht auf eine angemessene Nachtruhe und im Zweifelsfall muss sie sich das auch nicht gefallen lassen. Wer der Gewinner bei einem Rechtsstreit sein kann ist natürlich fraglich.

Ich plädiere immer für eine gütliche Einigung!

Wenn Du aus beruflichen Gründen die Luken nicht vor 2 Uhr zumachen kannst, so kaufe ihr ( auch wenn es noch so abstrakt klingen mag ) einen kleinen Strauß Blumen und gebe einer vertrauenswürdigen Person einen Schlüssel zur Erledigung dieser Aufgabe vor 22 Uhr.

Aufgabe = Rolladen runterlassen ;-)

Es gibt keine Festlegungen zur zeitlichen Rollobedienung, so wie auch nicht wann du die Klosettspülung bedienen darfst. Warum du grundsätzlich um zwei Uhr nachts das machst, erschließt sich mir nicht. Kommst du dann von der Arbeit oder woran liegts?

Hi, also direkt Erfahrungen hab ich nicht, aber ich denk mal man könnte auch seine Rollos auch eher runter lassen. Ich persönlich schaue schon das ich sie vor 22:00 Uhr unten hab. Rücksichtnahme nennt sich das und wenn man nicht grad zu unmöglichen Zeiten von der Arbeit Feierabend hat, sollte das doch machbar sein. Kostest ja nix - höchstens bissi Überwindung und Timing ^^

Liebe Grüsse Sunn76

ich bezweifle, dass sie damit irgendwas erreicht außer erheiterte Polizisten. Mein Nachbar hat sichmal beschwert, dass ich den Schlüssel in meinem Schloss so laut umdrehen würde (wenn ich morgens aus dem Haus gehe und abschließe...). Also das ist ja lächerlich. Wohingegen ich mich mal bei der Polizei wegen übermäßig lauten und zu schnellen Rollern in unserer Spielstraße beschwert habe. Und selbst da konnten die lieben Helfer rein gar nichts machen. Also keine Sorge ;)

Die ältere Dame kann gar nichts machen. Sie hat nicht einmal irgendeinen Beweis! Lass sie handeln... Damit kommt sie im Leben nicht durch, da lacht ja selbst die Polizei vom Gericht brauchen wir gar nicht reden. Die schicken se in en Altersheim!

Also ich bin selber auch in der Immobilienbranche tätig und nein da passiert dir gar nichts!

LG tommy

Mit dieser Vorgehensweise ist vorprogrammiert, daß deutsche Amtsrichter bergeweise Müll auf dem Schreibtisch haben!!

@Flipper73

Mit der Vorgehensweise der Dame ja! Mit der Vorgehensweise des Fragenstellers nein! Denn sowie ich es raus lese ist die Dame die einzige die etwas hört... Und jeder der im Mietshaus wohnt bzw in der Immobilienbranche arbeitet weiß das alte Leute sehr sehr anstrengend sein können. Er muss und soll darauf nicht eingehen!!! Wenn sie meint sie muss ihn anzeigen na dann bitte. Ihm passiert bei dieser Sache rein gar nichts!!!

So ein Fall hatten wir selbst schon mal vor ca 1,5 Jahren. Und was war?! Der Herr der Klagte bzw. anzeigte hat verloren da 1. es NUR er gehört hat 2. Bagatell war 3. er nichts beweisen konnte

@eis13aer

Bitte nicht falsch verstehen! Ich nehme die alte Dame keineswegs in Schutz, sondern versuche beide Parteien mit meinem Rat wieder zusammenzuführen. Das ist besser, als die Sache auf sich beruhen zu lassen, weil einem jetzt gerade nichts passieren kann. Schliesslich müssen die ja noch länger miteinander auskommen...

@Flipper73

Ja da muss ich Ihnen recht geben. Dann tut es mir leid, da habe ich etwas falsch auufgefasst. Natürlich wäre das Beste mit ihr zu reden und gegebenfalls einen Termin mit der Vermieter ausmachen das er schlichtet. Aber so wie ich es rauslese will die Dame kein Gespräch führen.