Rollo defekt, welche Kosten werden anfallen, muss der Vermieter dafür aufkommen?
Bei uns ist jetzt letztendlich der Rollo runter gekommen, zu Hälfte war er schon abgebrochen und der Vermieter meinte trotz Verschleiß der Vormieter sei das eine Schönheitsreparatur. (Sind momentan mit dem guten Hern im Streit und er würde alles sagen um Miete zu kassieren und auf alles andere nicht viel zu geben)
Kann das tatsächlich sein?
Welche Kosten kommen da auf uns zu und ist das zu Not mit etwas Handwerklichen Geschick selbst zu schaffen?
3 Antworten
Das ist Angelegenheit des Vermieters.
Sicher?
Mit welcher Begründung, gedacht habe ich es mir, aber außer das es zu Fassade gehört und der Verschleiß nicht durch uns zustande gekommen ist fiel mir nicht viel mehr ein..
Gehört eigentlich zum Vermieter, da es eine fest verbaute Einheit ist. Fenster und Heizung ebenso. Wie man bei einem Rollo "Verschleiß" anführen kann, ist mir schleierhaft. Das ist keine Bremsscheibe. Der Verschleiß ist wohl eher Materialermüdung, weils beim Einbau billig sein sollte. Ist das Band gerissen? Das kann man für ein paar Euro selber machen.
Nein nicht das Band, der ganze Rolle ist quasi abgebrochen, sieht man das Bild denn?
Verweise Deinen Vermieter auf die Rechtslage und setze eine Frist zur Beseitigung des Schadens.
Eine andere Regelung wäre allenfalls möglich bei einem gerissenen Gurt.
Dieser Gurt wäre,wie WC-Garnituren,oder anderes u.U.mit einer Pauschale die Ihr selbst tragen müsst,von Euch selbst zu tragen.
Aber auch hier gibt es sehr unterschiedliche Urteile.Ein fest eingebautes Rollo,
in der Mietsache ist fester Bestandteil der Wohnung.Investitionen für Wartung und Reparatur ist allein Sache des Vermieters.