Roller wurde geklaut, Täter wurde gefasst was nun?

2 Antworten

Hallo,

die Versicherung, sofern das Fahrzeug gegen Diebstahl versichert ist, wird den Schaden, der beim Diebstahl entstanden ist, begleichen.

Andere Schäden, wie z.B. Kratzer, werden von der Versichetung nicht beglichen. 

Bitte repariere noch nichts, da ein Gutachter von der Versicherung die Schäden aufnehmen wird.

Sollte das Fahrzeug nicht gegen Diebstahl versichert sein, so dolltest Du einen Gutschter mit der Aufnahme beauftragen, oder einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt einholen.

Die Täter wirst Du privatrechtlich verklagen müssen, ob etwas zu holen ist kann niemand sagen.

Sollte der Schaden nicht bexlichen werden können, solltest Du eine  gerichtlichen Mahnbescheid durchsetzen.

Sollte nach dem gerichtlichen Mahnbescheid nichts geschehen, wird es eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die 30 Jahre besteht.

Ich meine, dass man bei der Gerichtsverhandlung als Nebenkläger auftreten kann.

Viel Glück!

Ja du kannst den Roller reparieren aber musst in die Reparatur bezahlen, diesen Betrag kannst du denn bei den tätern zurück fordern

Dann müsste ich ja mal mit der Versicherung reden.

Kann man dort nicht einen Kostenvoranschlag beantragen? Bzw. Ein Gutachten erstellen.

Weil die Schäden sind jetzt nicht grad billig. In der Werkstatt wirds teuer es machen zu lassen.