roller von 25er wieder auf 45er papiere ummelden?

2 Antworten

In der Betriebserlaubnis Deines Rollers ist das von 45 auf 25 km/h geändert worden. Das macht die Zulassungsstelle nachdem an ihr eine Änderungsabnahme vom TÜV / DEKRA vorgelegt hat.

Wenn Du das jetzt wieder auf 45 km/h haben willst, baust Du die Drosselung aus, fährst damit zu einer TÜV / DEKRA Stelle und läßt die Änderungsabnahme machen, mit der Bescheinigung des TÜV DEKRA fährst Du zu Eurer Zulassungsstelle und läßt die Betriebserlaubnis wieder auf 45 km/h umschreiben.

I.d.R. wird  bei der Drosselung der EIntragungsvorschlag, der auf dem TPV / DEKRA Bericht steht in Kopie verkleinert an die Betriebserlaubnis des Rollers angeheftet und abgesiegelt. Bei Rückrüstung ist es umgekehrt.

Es reicht nicht das Mitführen der TÜV / Bescheinigung, eine Betriebserlaubnis ändern / erteilen darf nur eine Behörde in dem Falle die Zulassungsstelle.

Die Abnahme kostet ca 45 EUR für den TÜV / DEKRA, die Zulassungstelle berechnet ca 6 EUR.

Hast du die 45er Papiere denn noch? Dann brauchst du nichts vorzuführen..

Er hat doch geschrieben, die 45er Papiere sind auf 25km/h umgeschrieben. Es kann keine 2 Papiere für einen Roller geben.

Nach der damaligen Drosselung mußte der umgerüstete Roller vom TÜV / DEKRA abgenommen werden und dann muß man die 45er Papiere bei der Zulassungsstelle auf 25 km/h umschreiben lassen.

Ich weiß, das vergessen viele Leute und nehmen nur den TÜV Schrieb mit, aber dann ist es immer noch ein Roller 45, erst wenn die Zulassungsstelle das umgetragen hat ist die Betriebserlaubnis zum Mofa erteilt und jetzt muß er das eben wieder umgekehrt machen.

Entscheidend ist, was bei der Zulassungsstelle registriert ist.

@TransalpTom

Es kann keine 2 Papiere für einen Roller geben.

Leider falsch. Vielen 50ccm Roller werden bei Neukauf der 25er Version beide Papiere mitgegeben. Auch wird gerne der 25er Eintrag auf Neupapiere gemacht und der alte Schein  nicht eingezogen..