Roller Unfall! Wer ist schuld? HILFE!

Unfall - (Polizei, Versicherung, Anwalt)

13 Antworten

laut deinem Bild wäre er doch auf das entgegenkommende auto aufgefahren ?? und auf seiner Spur muss er damit rechnen das vor ihm ein hinderniss auftauchen kann, daher muss er auf sicht fahren.

aber eig. egal so oder so wirst du den anderen Fahrer nicht finden (auser jemand hat die autotafel gemerkt) und ws. auch nur schwer zeugen finden. Daher wird dein Bruder die Schuld haben

Auf jeden Fall der Polizei melden. Bei Personenschäden muss immer die Polizei benachrichtigt werden. Und das war auch ein Fall von Fahrerflucht.

Das klingt nach einem Alleinunfall und da das deinem Bruder peinlich ist, erfindet er ein flüchtiges Auto, dass ihn zu seinem Fahrfehler gezwungen hat. Wenn er der Polizei diese Geschichte mitteilt und die Polizei dann Zeugen beibringt, die gesehen haben, dass da kein Auto entgegen kam, hängt er wegen vortäuschens einer Straftat am Fliegenfänger. Die angebliche Unfallflucht ändert erstmal nichts an der Schadensreguklierung durch eure Rollerversicherung.

Das Auto war ja nicht an dem Unfall beteiligt.Er befuhr ja Ordnungsgemäß Seine Fahrbahn.Hat es möglicherweise noch nicht mal gesehen.

@Dackelmann888

Falls ihm wirklich ein Fahrzeug entgegen gekommen ist und er zur Vermeidung eines Zusammenstoßes in das abgestellte Fahrzeug lenken mußte, dann ist der andere PKW unfallflüchtig, weil beteiligt. Mir persönlich klingt das aber nach Ausrede.

@Still

Der Andere Wagen hat Ihn nicht berührt.Hat unter umständen noch nicht mal etwas gesehen.Hätte sonst wohl geholfen,da Er nicht Beteiligt war.

Auf jeden Fall der Polizei mitteilen!!! Dann können die ermitteln und finden vielleicht einen Zeugen. Bezahlen muss die Versicherung deines Bruders, solange der Flüchtige nicht gefunden worden ist und dann auch dafür belangt wird (er kann ja noch alles abstreiten). aber für sowas sind die Versicherungen ja da.

Wenn der Bruder Alleinige Schuld an dem Unfall hat,und das vermute ich nach der Sachlage Bekommt er noch Strafe obendrauf ,wenn Ihr das der Polizei meldet.

@Dackelmann888

So ein Riesenmist hab ich noch nie gelesen. Natürlich kann er Anzeige gegen Unbekannt stellen. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.

@MisterKnowitall

Der Weitergefahrene Wagen war doch nicht Beteiligt.lianja,Wenn Du schon Kommentare Abgibst Die Dem Unfallopfer nur Schaden Können.Dann mäßige den Ton auf Ein Normal Verständliches Deutsch.Von Fahrerflucht könntest Du Reden,wenn Er Unfallbeteiligt war.Aber das ist Er ja nicht.

@Dackelmann888

Lieber Dackelmann888, ich finde es schade mir zu unterstellen, dass ich falsche bzw. sogar noch schadhafte Kommentare abgebe. In seiner Aussage hat die Threaderstellerin geschrieben, dass der mutmaßliche Unfallverursacher/teilnehmer die Spur des Rollerfahrers befahren hat:"weil ein entgegenkommendes auto auf seine seite rüber kam". Insofern IST die Person beteiligt, da diese Person sich NICHT an die StVO gehalten hat. Man ist nur berechtigt die Mittellinie zu überfahren wenn der Gegenverkehr NICHT behindert wird. Laut der Aussage wurde der Rollerfahrer jedoch so sehr behindert, dass es bei einem Ausweichmanöver zu einem Unfall kam. Jetzt will ich mal verstehen, wieso die Person nicht am Unfall beteiligt ist? Wenn ich jemanden von der Straße abdränge, aber nicht sein Fahrzeug berühre, bin ich dann unschuldig? Wenn dir jemand auf der Autobahn mit 120 Sachen an deiner Stoßstange klebt, du das Lenkrad verreißt. Ist er auch nicht schuld?

Alles sind Szenarien wo die StVO nicht beachtet wurde und deswegen ein Fehlverhalten eines möglicherweise Unschuldigen provoziert wurde.

@lianya

Jetzt hast Du weigstens Den Ton gewahrt.Aber ich bezweifel Das Die Straße dafür breit genug ist.möchte ja nur verhindern das Durch ungeprüfte Berichte noch schlimmeres ,angerichtet wird.

wie schnell is er denn gefahren?? oO