Roller ohne Rückstrahler - Erlaubt?
Hallo. Ich hab einen neuen Roller aber der "Rattenschwanz" hat mir nicht gefallen. deswegen hab ich nun im Nummernschild mittig oben ein Loch gebohrt & bei meinem LED Rücklicht (mit E1) mit intigriertem Blinker den Rückstrahler unten abgesägt und dort das Nummernschild angeschraubt. ist das erlaubt?
4 Antworten
Es müssen alle licher zu sehen sein sonst wird es teuer.
Ich bin Licher ;-) aber ich bezweifle, dass man mich sehen muss^^
Mhm...bei rollern bin ich mir nicht zu 100& sicher ob die nicht eine bestimmte höhe haben dürfen. Fahr am besten mal zum TÜV oder Dekra, und frag da mal nach. Sollte auch nix kosten.
Wenn der Motor aus ist, darfst du damit unbedenklich fahren, bei laufendem Motor erlischt die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalles haftet die Versicherung nicht mehr.
Wie soll ich ohne Motor fahren Oo
Das geht ;-) wenn du z.B. den Berg runter rollst oder schiebst.
ohne rückstrahler gibts ärger,braucht jedes fahrad oder anderes fahrzeug,schau einfach mal in die STVZO da steht alles drin wie fahrzeuge ausgerüstet sein müssen
Rückstrahler ist Vorschrift, für den Fall, dass mal das Rücklicht aufällt.
Also kann ich den Rückstrahler auch anders verbauen?
Ja kannst du, allerdings gibt es Vorschriften WO er hin muss... an der Unterseite vom Roller z.B. hat der nix verloren, er muss gut sichtbar und unbedeckt an der Rückseite des Rollers vorhanden sein und muss bei gewissem Lichtanfall einen Grenzwert der Reflektion überschreiten.
Also wenn ich den Rückstrahler wieder verbauen würde, wäre das mit dem Schild in ordnung?
Die Lichter sind alle sichtbar. Der Rückstrahler ist bei meinem Roller (Keeway Focus) extra verschraubt mit dem Gestell. Diesen habe ich von meiner Rückleuchte abgesägt und an der Stelle wo er verschraubt gehört, das Nummernschild festgeschraubt. D.h. die Nummernschildbeleuchtung beleuchtet weiterhin das Nummernschild und alle Lichter sind sichtbar und das Schild ist nach wie vor beleuchtet lediglich der Rückstrahler fehlt.