Roller mit autoführerschein Bf17, wie schnell darf er sein?

7 Antworten

AM - in der Regel ist da bei 45 Schluss - es gibt aber Ausnahmen - der Untersatz muss bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sein. Die laufen so um die 60. z.B. die S51

die 60km/h Regelung gilt nur für 50ccm Fahrzeuge die nach DDR recht zugelassen sind

Der Roller darf auch wirklich nur 45 kmh schaffen! Für alles andere hast du keinen Führerschein das wäre dann wie schwarz fahren ...

Meist sind die aktuellen roller direkt elektronisch so eingestellt das sie ab 45 kein gas mehr geben.

P.S. Wenn man so eine elektronische Sperre umgehen würde wäre es auch wieder schwarz fahren...

Außnahmen bilden hier alte Roller/Mopeds mit Bestandsschutz. Wie zum beispiel eine Schwalbe oder Simson. Diese fahren auch schneller als 45 aber man darf sie fahren weil sie nicht über 50 ccm liegt und Bestandsschutz hat.

@Mohji32

nur dann: 

wenn Die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen ist

@peterobm

Wieder was gelernt :D Naja gut ich sag mal we hat sich schon direkt nach der Wende ne Simson noch gekauft xD ...

@peterobm

... oder 50 km/h wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Wenn schon, dann alle Ausnahmen nennen ;-)

Gruß Michael

@19Michael69

dafür bist du dann zuständig xD - alles hab ich auch nicht im Kopp

Hallo Lilo,

Klasse M gibt es schon eine ganze Weile nicht mehr ;-)

In der Klasse B sind die Klassen AM und L enthalten.

Klasse AM ist für Kleinkrafträder (Roller) und die dürfen - ohne hier jetzt jede Ausnahme zu zitieren - maximal 50 ccm Hubraum haben und maximal 45 km/h fahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Die kompletten Ausnahmen findest du in § 76 Punkt 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Alles darüber ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Viele Grüße

Michael

Beim BF 17 ist der AM und L mit drin.

Mit dem AM  45 kmh. Früher gab es Ausnamegenehmigungen für Schwalbe bis 60 , kann das aber nicht mehr finden, siehe FeV §76 , ist alles aufgelistet. Die mussten ja auch noch zu DDR-Zeit 1xin Betrieb genommen sein. 

Mit Gruß

Bley 1914

Grundsätzlich max. 45 km/h eingetragen.

Es gibt aber Ausnahmen, z.B. alte DDR Roller mit Erstzulassung vor dem 28.02.1992 welche legal schneller fahren dürfen und Roller mit Erstzulassung vor dem 31.12.2001 dürfen bis 50 km/h eingetragen haben.

Findest Du in der FeV §76 Abs.8 zu Klasse AM

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html