Roller mit alten Kennzeichen fahren?

5 Antworten

Ich gehe von einem Fahrzeug aus welches mit dem AM geführt werden darf.

Versichert ist er also. Schon mal eine Sorge weniger.

Was mich wundert: Wieso ist das Kennzeichen noch nicht dran? Gilt ja schon seit über 3 Monaten...

Lass das Gefährt stehen und dir das Kennzeichen zuschicken. Dann montieren, dann fahren. Wenn du von März bis jetzt nicht fahren musstest hälst du es auch noch eine Woche länger aus.

Dann wäre es wahrscheinlich besser, du malst dir die aktuelle Kombination des gültigen Versicherungskennzeichens auf Pappe und bappst sie an den Roller.

Aber auch das ist natürlich nicht erlaubt.

Das neue gilt schon seit März. Wie kommt man da Ende Juni drauf?

Viele Grüße

Michael

Bei dem sogenannten Kennzeichenmissbrauch, also dem Nutzen eines Kraftfahrzeugs mit dem falschen, nicht amtlich vorgesehenen Kennzeichen drohen bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe (§22 StVG). Es ist eine Straftat.

Damit soll verhindert werden, dass sich jemand durch falsche Kennzeichen bei Unfällen oder Verstößen tarnt.

Daher wäre das eine äußerst dumme Idee.

Wenn man davon ausgeht, wie ich vermute, dass es sich hier um Versicherungskennzeichen handelt, dann sind es keine amtlichen Kennzeichen, somit greift der Kennzeichenmissbrauch nicht.

@DocSchneider

Auch Versicherungskennzeichen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ich würde es daher nicht austesten.

Die sind nicht mehr gültig. Also darfst Du wohl nicht.

Roller ist ja angemeldet und versichert aber hab halt Kennzeivchen vergessen

@aldiykalkabir

Lass Dich halt nicht erwischen. Ich weiß jetzt nicht was als schlimmer gesehen wird, dass Du das richtige nicht dabei hast, oder mit dem alten Benzindienstahl oder Rotlichtverstoss begehen kannst, ohne das sie Dich erwischen. Uns wurden mal die Autokennzeichen gestohlen. Wir durften das Auto nicht mehr bewegen sagte die Polizei und die Leasingfirma. Auch ein Pappkarton hinter der Scheibe mit dem Kennzeichen wäre nicht erlaubt gewesen.

Die sind nicht mehr gültig. Also "Fahren ohne Kennzeichen" mit entsprechender Strafe.