Roller Malaguti F12 Phantom (49ccm) fährt 70 - ist das erlaubt?
Mein Bruder bestitzt einen Malaguti F12 Phantom Roller mit 49ccm. Diesen ist er lange als Mofa gedrosselt gefahren, da fuhr er auch schon 35 Km/h, warm sogar knappe 40. Nun hat er Autoführerschein und somit auch die Klasse M, nach der man ja Roller mit 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
Also brachte er ihn zu einer Spezialwerkstatt für Motorräder, um ihn auf diese Geschwindigkeit entdrosseln zu lassen, damit man auch etwas flotter unterwegs ist. Dies wurde ausdrücklich angegeben. Kaum hat er das Ding zurück, fährt es locker 70 Km/h laut Tacho. Es erfolgten jedoch keinerlei leistungssteigernde Maßnahmen, nur die Entdrosselung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nach geltendem Recht legal ist, den Roller so mit einem Führerschein der Klasse M zu betreiben. Oder doch? Er scheint ja bauartbedingt so schnell zu sein. Wir möchten aber natürlich keine Straftat begehen.
3 Antworten
Auktuell begeht er sehrwohl eine Straftat! Er fährt ohne Fahrerlaubnis, denn er darf nur Fahrzeuge bis 45 km/h fahren!
-> zur Werkstatt gehen und sagen, dass die bitte auch die versprochene Leistung erbringen sollen!
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M darf man nur Krafträder fahren, die bauartbedingt maximal 45 km/h fahren können (bei maximal 50 ccm Hubraum). Wer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M ein Kraftrad fährt, das schneller fahren kann als 45 km/h, der begeht eine Straftat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 StVG).
Meiner fuhr auch 70 und muss jetzt 20 Sozalstunden leisten, wenigstens keine Probezeitverlängerung.
70 sind zu schnell lass ihn gescheit drosseln. Bring ihn wieder zur Werkstatt der Typ solls richtig machen.
Ich würds nicht riskieren mit 70 rumzufahren aber müsst ihr wissen