Roller kann 55 km/h fahren- Ordnungswiedrigkeit?
Hallo zusammen,
ich habe eine Piaggio TPH, Baujahr 1999. Der kann 55 km/h fahren, wird mir aufm Tacho zwar als 60 km/h angezeigt. Oder vielleicht sinds doch 60? Naja egal. Nun hab ich eine Frage: wenn ich mal 50 fahren darf, fahr ich ja 5 km/h schneller als die heutzutage bei Rollern eingedrosselten 45 km/h. Und wenn ich mal an nem 70er Schild vorbeifahre geb ich natürlich vollgas. Ist es denn Ordnunswiedrig, wenn ich schneller als 45 km/h fahre? Ich mein, mein Roller ist natürlich gedrosselt und bisher hat mein Fahrlehrer, als der hinter mir fuhr noch nichts gesagt, jedoch frag ich, ob schonmal jemand Erfahrungen mit der Polizei gemacht hat. Ob die das tolerieren, ich mein er (mein Roller) ist eben so.
5 Antworten
55 statt 50km/h ist ne Abweichung von 10%, und das nicht unter Normbedingungen sondern in "freier Wildbahn".
Das wird dir jeder Gutachter noch als Toleranz durchgehen lassen , so lange nicht offensichtlich am Motor manipuliert wurde.
Dann sind 10% kein Problem.
Du darfst nur so schnell fahren, wie die Bescheinigung es zu lässt. Wenn du schneller als 45 Km/h fährst und du wirst erwischt, dann ist das so als würdest du keinen Führerschein besitzen . Was hohe Konsequenzen haben kann.
In meinen Fahrzeugpapieren und im TÜV Gutachten stehen 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen
Welche Bescheinigung??^^
Er macht schließlich die Klasse AM und das ist eine Fahrerlaubis. Und mit seiner TPH darf er auch die 50 km/h fahren.
Danke f. die direkte Antwort :) Hast mein Gewissen beruhigt :)
..darf ich mit meiner alten TPH von '96 auch noch.
Bis Baujahr 2001 beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nach §76 FeV bis zu 50 km/h. Gerichte räumen bis zu 20% Toleranz auf die bbH bei unverändertem Fahrzeug ein.
Sprich es gibt keine Ärger seitens der Polizei, sollte ich mal angehalten werden bzw. wenn die meine Geschwindigkeit mal messen sollten
Nein. 55 km/h bei erlaubten 50 km/h beanstandet kein Polizist, und wenn doch, findet sich kein Gericht, welches den Fahrer dafür verurteilt oder überhaupt ein Verfahren zulässt.
Wir reden hier von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Das ist weder das, was auf dem Tacho steht, noch das, was der Roller bei 0,5% Gefälle oder 3km/h Rückenwind erreicht. Das muss alles abgezogen werden, weil bbH = Geschwindigkeit aus eigener Kraft auf ebener Strecke. Wegen der 5 km/h macht sich niemand die Mühe, eine exakte Messung auf einem geeichten Prüfstand durchzuführen, nur um dann auf vorwerfbare 52 km/h zu kommen.
Naja, wenn ich mal nur 50 fahren darf, fahr ich natürlich nur 50. Wenn mein Tacho mir die 50 anzeigt, ich aber dann evtl 52 fahre, dann kann ich ja auch nichts dafür
Der Tacho zeigt immer zuviel an, da er nicht zuwenig anzeigen darf. Das rechnen die Hersteller bereits mit ein.
Vor allem lügen die Tachos einem eh zuviel vor.
So nen Ding in ner Boeing 747, da würde die lt. Tacho Überschall fliegen. :D
Wie alt bist du denn?
16, mach gerade die Führerscheinklasse AM, habe nächste Woche praktische Fahrprüfung
Es ist keine Ordnungswiedrigkeit! Es ist sogar eine Straftat!! Dein Fahrzeug darf laut Gesetz nur 45km/h fahren. Wenn sie dich mit etwas mehr erwischen ist es nicht sooo schlimm (mit etwas mehr spreche ich von einem Toleranzbereich von höchstens 5km/h) ! Wenn du dort drüber bist werden sie dir den Führerschein weg nehmen, und obendrauf noch eine Ordentliche Geldstrafe (höhe ist mir nicht bekannt, kommt auf die Überschrittene Geschwindigkeit an). Bei wiederholtem verstoß bekommst du entweder Sozialstunden oder eine Führerscheinsperre. (Führerscheinsperre bedeutet das du deinen autoführerschein nicht wie gewohnt mit 18 machen kannst, sondern erst mit 20)
LG
Jaja, aber selbst im TÜV Guthaben stehen 50 km/h und ich denk mal die hätten den entsprechend gedrosselt auf die 45, was sie aber nicht gemacht haben. Der ist Baujahr 1999.
Allerdings darf er mit seiner TPH auch noch die 50 km/h fahren ;)
FeV § 76, Nr. 8a
Wenn man keine Ahnung hat, vielleicht einfach mal F........
Es geht schon damit los, daß bei bj 99 die 45km/h nicht stimmen und der Rest ist genauso gequirlte K@cke. Geldstrafe bei Jugendlichen ohne Einkommen ist Quatsch, von FS Sperren haste auch keine Ahnung.
Eigentlich fehlt hier nur noch der olle Versicherungshoax, dann wäre de Unsinn perfekt.
An wen geht das?
An den "Straftat"-Troll.
Ah okay, habs eh nicht geglaubt :D
An wen geht das?
An den Seppel, der Straftat fett geschrieben hat.
----------------------------------------
Zu deinem Kommentar:
eine der wichtigsten Grundsäulen eines Rechtsstaats gehört die Rechtssicherheit. Und eine der 4 Grundbedingungen der Rechtssicherheit ist der Bestandschutz. Was einmal erlaubt wurde darf nicht rückwirkend wieder verboten werden.
Wenn also eine Vorschrift verschärft wird, muß immer eine Übergangsregelung getroffen werden und den Bestand zu schützen.
In diesem Fall ist es der von Eichbaum1963 angeführte
§ 76 der Führerscheinverordnung (FeV) der im Absatz Nr. 8a sagt:
Als zweirädrige Kleinkrafträder ...... gelten auch
8,a Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3
und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Am Motor wurde noch nie manipuliert. Nicht in meinem Besitz und auch nicht im Besitze meines Onkels. Die Drossel war wohl mal raus, wurde jedoch wieder reingemacht.